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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Februar 2017: Von Christian Schuett an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

"In Frankreich sind die Systeme offensichtlich meilenweit voneinander entfernt, also das andere Extrem. Spannend wäre hier ein Vergleich der Unfallzahlen und Vorkommnisse."

Ohne jetzt mit irgendwelchen Statistiken zu kommen: UL in Frankreich fliegen nicht sicherer oder unsicherer durch die Gegend, als andere Kleinflugzeuge.

"Da Du, Christian, die Situation in Frankreich wohl gut kennst, frage ich mich, wie das die dortigen Versicherer sehen. Insbesondere die Themen "Haftpflicht" und "Insassenunfallversicherung". Hast Du da Einblick? Wie hoch sind dort die Pämien im Vergleich zu Deutschland?"

Die Praemien sind sehr verschieden von Versicherer zu Versicherer. Die meissten ULM-Piloten versichern sich ueber den Verband FFPLUM, das ist ein wenig teurer als in Deutschland, aber ein guter Teil des Beitrages fliesst direkt zum Verband, den man auf diese Weise unterstuetzen will, weil der wirklich gute Arbeit leistet.

In Frankreich wird sicher geflogen und die UL-Ausbildung ist auf sehr hohem Niveau, ich wuerde sie als deutlich besser als in Deutschland einschaetzen.

Chris

16. März 2017: Von Rick G. an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

Ich wurde heute erstmals geprüft, nach über 8 Jahren hat es mich in Augsburg erwischt.

Neben allen Papieren vom Flieger musste ich meine Lizenz, Medical und Funksprechzeugnis vorzeigen.

Zum Thema Flugplanung reichte ein einfaches ja habe ich mit SkyDemon gemacht aus.

Zum Schluss wurde ich nach meinem Flugbuch gefragt, welches ich auf Flügen nie dabei habe. Per Dropbox habe ich Zugriff auf mein elektronisches Flugbuch, was natrülich nicht ausreichend war.

Da ich ausschließlich mit dem Flugzeug fliege, konnte man zudem anhand des Bordbuch meine Flugstunden der letzten Wochen / Monate entnehmen, was auch nicht ausreichend war.

Folglich habe ich daheim meine letzten drei Flugbuch-Seiten eingescannt und zur Luftaufsicht per Mail geschickt.

Allerdings habe ich eine nette junge Dame erwischt, lief also alles relativ entspannt und unkompliziert.

16. März 2017: Von Lennart Mueller an Rick G.

Zum Schluss wurde ich nach meinem Flugbuch gefragt, welches ich auf Flügen nie dabei habe.

Wollten die wegen 90-Tage-Gastregel oder wegen LAPL nachschauen? Viel mehr außer vlt. noch ein Difference Training gibt es im Flugbuch ja nicht zu kontrollieren.

17. März 2017: Von Rick G. an Lennart Mueller

Das hat sie nicht gesagt oder ich habe es überhört.

Denke eher, da ich mit zwei Paxe vor Ort war, dass ich mich innerhalb der 90-Tage-Regel befinde.

17. März 2017: Von Sibylle Glässing-Deiss an Rick G.

Extra Funksprechzeugnis ?

Ist doch in Ziff. XII der Lizenz eingetragen.

meins habe ich seit dieser Eintragung nicht mehr dabei.

17. März 2017: Von Frank Naumann an Rick G.

Ein Flugbuch muß nicht an Bord sein, es kann auch nachgereicht werden. Was dabei sein muß, steht in Appendix I der Commission Directive 2008/49/EC (aka SAFA ramp inspection report), etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials.



1 / 1




SAFARampInspectionsGuidanceMaterial-Version2.0.pdf
Adobe PDF | 1.0 mb | Details




18. März 2017: Von Rick G. an Sibylle Glässing-Deiss

Ja, sie wollte alles sehen.

18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann

etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials

Diese Liste ist aber fettgedruckt überschrieben mit "Operations - International Commercial Air Transport". Bis der Ramp-Inspector die 97% der Punkte, die für einen VFR-NCO-Flug irrelevant sind, gefunden hat, ist der Tag vorbei...

Tobias

18. März 2017: Von Frank Naumann an Tobias Schnell

And your point is?

Wenn ein Flugbuch bei einem Part-CAT-Operator nicht an Bord sein muss, gilt das für einen Part-NCO-Operator doch erst recht, oder?

18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

And your point is?

Mein Punkt ist, dass diese Liste nicht regelt, was bei einem NCO-Flug an Bord sein muss. Dass das Flugbuch nicht mitgeführt werden muss, ist völlig unstrittig. Ergibt sich aus NCO.GEN.135 in Verbindung mit FCL.045.

Tobias

18. März 2017: Von RotorHead an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

... und außerdem muss das Flugbuch nur einem autorisierten Vertreter einer zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein BfL einer deutschen Landesbehörde ist sicher kein Vertreter einer zuständigen Behörde für Inhaber von Lizenzen, für die irgendeine andere Behörde (anderes Bundesland, LBA, Ausland) zuständig ist.


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