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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. März 2017: Von Frank Naumann an Rick G.

Ein Flugbuch muß nicht an Bord sein, es kann auch nachgereicht werden. Was dabei sein muß, steht in Appendix I der Commission Directive 2008/49/EC (aka SAFA ramp inspection report), etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials.



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SAFARampInspectionsGuidanceMaterial-Version2.0.pdf
Adobe PDF | 1.0 mb | Details




18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann

etwas detaillierter mit einer PDF-Liste (pre-defined findings) dann nochmal in den zugehörigen EASA Guidance Materials

Diese Liste ist aber fettgedruckt überschrieben mit "Operations - International Commercial Air Transport". Bis der Ramp-Inspector die 97% der Punkte, die für einen VFR-NCO-Flug irrelevant sind, gefunden hat, ist der Tag vorbei...

Tobias

18. März 2017: Von Frank Naumann an Tobias Schnell

And your point is?

Wenn ein Flugbuch bei einem Part-CAT-Operator nicht an Bord sein muss, gilt das für einen Part-NCO-Operator doch erst recht, oder?

18. März 2017: Von Tobias Schnell an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

And your point is?

Mein Punkt ist, dass diese Liste nicht regelt, was bei einem NCO-Flug an Bord sein muss. Dass das Flugbuch nicht mitgeführt werden muss, ist völlig unstrittig. Ergibt sich aus NCO.GEN.135 in Verbindung mit FCL.045.

Tobias

18. März 2017: Von RotorHead an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

... und außerdem muss das Flugbuch nur einem autorisierten Vertreter einer zuständigen Behörde vorgelegt werden. Ein BfL einer deutschen Landesbehörde ist sicher kein Vertreter einer zuständigen Behörde für Inhaber von Lizenzen, für die irgendeine andere Behörde (anderes Bundesland, LBA, Ausland) zuständig ist.


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