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14. Februar 2017: Von Achim H. an Bernhard Tenzler

Nein, die Befreiung vom Zollflugplatzzwang beim Verlassen der Zollgemeinschaft ist nur mit in der EU zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeugen gestattet.

Es geht darum, dass ich von Hintertupfingen unangemeldet einfach mal so in die Schweiz fliegen darf -- sofern ich keine Waren transportiere und das Flugzeug ein EU-Kennzeichen (nicht EASA!) hat.

14. Februar 2017: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Ok, dann hatte ich den Punkt falsch eingeordnet.


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