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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Februar 2017: Von  an Markus Doerr

Was könnte das für G-zugelassene Flugzeuge in Deutschland bedeuten? Hast Du eine Vorstellung?

14. Februar 2017: Von Achim H. an 

Bisher ist doch alles komplette Spekulation. Die UK haben nicht erklärt, dass sie die EASA verlassen möchten (also das tun sie sowieso als stimmberechtigtes Mitglied, aber nicht als Vertragspartner und Anwender). Man hört aus der CAA, dass man sich eine Rückkehr zur komplett eigenständigen Regulierung nicht vorstellen kann. Dafür würde man wesentlich mehr Personal benötigen.

Wichtig ist, dass die G-regs hier im Zollgebiet sind und bleiben, denn das richtet sich nach dem physischen Standort. Der einzige mir bekannte negative Effekt ist, dass man nach erfolgtem Brexit (also in frühestens 3 Jahren) nicht mehr mit G-regs von Deutschland aus der EU rausfliegen kann, ohne eine Zollabfertigung durchgeführt zu haben.

14. Februar 2017: Von  an Achim H.

Spätestens dann würde ich die Maschine ummelden nach D, aber Du hast wohl recht - in den nächsten zwei Jahren dürfte da noch nix anbrennen ...

14. Februar 2017: Von Achim H. an 

Vielleicht ist ja D-CROY noch frei, zwischen 5,7t und 14t gibt es einiges an Auswahl im Markt.

14. Februar 2017: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Der einzige mir bekannte negative Effekt ist, dass man nach erfolgtem Brexit (also in frühestens 3 Jahren) nicht mehr mit G-regs von Deutschland aus der EU rausfliegen kann, ohne eine Zollabfertigung durchgeführt zu haben.

Warum soll das nicht mehr möglich sein? Geht doch auch jetzt mit N-Regs. Was benötigt wird ist ein abgestempeltes T2L, dass die freien Verkehr des Flugzeugs im EU-Raum bescheinigt.

14. Februar 2017: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

;-)

So lange es sich irgendwie vermeiden lässt, pappe ich kein "D" auf den Flieger!

14. Februar 2017: Von Achim H. an Bernhard Tenzler

Nein, die Befreiung vom Zollflugplatzzwang beim Verlassen der Zollgemeinschaft ist nur mit in der EU zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeugen gestattet.

Es geht darum, dass ich von Hintertupfingen unangemeldet einfach mal so in die Schweiz fliegen darf -- sofern ich keine Waren transportiere und das Flugzeug ein EU-Kennzeichen (nicht EASA!) hat.

14. Februar 2017: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

Ok, dann hatte ich den Punkt falsch eingeordnet.


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