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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Februar 2017: Von Nicolas Nickisch an Mich.ael Brün.ing

In der Tat war genau das die telef. Auskunft, nämlic das in jedem Fall das "eigene" Flugzeug in die ATO muss - auch für die 30h! Aber möglicherweise hatte die Dame im Kopf, die gesamte Ausbildung darauf zu machen.

3. Februar 2017: Von T. Magin an Nicolas Nickisch

"das in jedem Fall das "eigene" Flugzeug in die ATO muss"

Rein von den Regularien muss das eigene Flugzeug nicht in die ATO fuer die ersten 30h. Was die Flugschule daraus macht (um Umsatz zu generieren) ist natuerlich etwas anderes. Der Flieger, auf dem Du die letzten (mind.) 10h bei der ATO machst, muss natuerlich auch in der ATO sein.

Wenn Du also auf "Deinem" Flieger alles, von der ersten Stunde bis zur Pruefung, machen willst, muss er nach meinem Verstaendnis in der ATO sein. Wenn Du gewillt bist nach den 30h umzusteigen, muss Dein Flieger somit nicht in die ATO.


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