Das gibts ja gar nicht dass es dafür keine klaren Regeln gibt
Die EASA-Regeln für Ausbildungsflugzeuge sind in PART FCL Anhang VII unter ORA.ATO.135 zu finden. Da steht aber nur, dass diese für den Ausbildungslehrgang geeignet sein müssen. Alles weitere obliegt somit der Einschätzung der aufsichtsführenden Behörde und das wäre für Deutschland grundsätzlich mal das LBA. Das LBA delegiert im Bereich LAPL/PPL die operative Arbeit und die Aufsicht an die Landesluftfahrtbehörden, wird dafür aber sicherlich auch Richtlinien haben. Eine Rückfrage bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde ist definitiv sinnvoll, bevor man viel Zeit investiert.
Ich vermute, dass die Nutzung von N-reg in der Grundschulung ein Problem bei den Solo-Flügen aufwirft. Da hat der Schüler noch keine EASA-Lizenz, die ihm das Führen jeglicher Luftfahrzeuge, unabhängig von der Registrierung, im Ausstellerland erlaubt. Es könnte somit zu Kollissionen mit Bestimmungen der FAA kommen, mal ganz abgesehen von Versicherungsthemen. Ich kann verstehen, dass der einfache Ministerialbeamte da lieber grundsätzlich ablehnt, als sich mit einer Horde von Vorschriften und Rechtsanwälten auseinanderzusetzen, für ein vergleisweise geringes Problem.
Wenn Dein Beweggrund eher das Vermitteln von Begeisterung ist, dann wäre es aus meiner Sicht vernünftiger sich der Flugschule des nächstgelegenen Vereins anzuschließen. Da gibt es fast immer Bedarf, die freuen sich über helfende Hände und außerdem ist der Austausch mit anderen Fluglehrern auch immer aufschluss- und hilfreich für die persönliche Weiterentwicklung.
Michael