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19. Oktober 2016: Von Tee Jay an Tino Bahr

wie heisst so so schön in der LuftPersV:

Der Luftfahrerschein oder der Ausweis ... ist von der ... zuständigen Stelle zu widerrufen und einzuziehen, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder wenn

  1. der zuständigen Stelle Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an dem ausreichenden praktischen Können oder fachlichen Wissen des Inhabers der Erlaubnis rechtfertigen.

Liest sich wie folgt: Gründe sind nur wenn Du Deinen Lappen dauerhaft z.B. in Verbindung mit einer MPU - und nicht nur temporär - abgeben musstest oder wenn die zuständige Stelle Kenntnisse erlangt hat, die Zweifel zum Führen eines Flugzeuges rechtfertigen. Wenn Du von Dir aus nun was meldest - wozu Du keine Verpflichtung hast - riskierst Du daß ein übereifriger oder gelangweilter Beamte das zum Anlaß nimmt Dich zu ärgern.

Wo kein Kläger, da kein Urteil.

19. Oktober 2016: Von Tino Bahr an Tee Jay

Hallo zusammen,

danke für die kurze und präzise Rückmeldung, das ist für mich ausreichend.

Schöne Grüsse

Tino


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