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Luftrecht und Behörden | Muss ein Fahrverbot dem LBA angezeigt werden?  
19. Oktober 2016: Von Tino Bahr 

Hallo zusammen,

erhält man für ein Verkehrsdelikt (Rotlichtverstoss) ein einmonatiges Fahrverbot, muss dies bei der Lizenzführenden Stelle (LBA) angezeigt werden?

Muss man damit rechnen, dass dann für die Zeit des Fahrverbotes auch die Lizenz eingezogen wird?

Danke Euch

Schöne Grüsse

Tino

19. Oktober 2016: Von Hubert Eckl an Tino Bahr

Es gab mal ein berühmtes Bild. Eine Strassenbarrikade. Einer steht auf der Barrikade reißt sein Hemd auf: " Schießt doch!" Dieser vorauseilende Gehorsam kann eine richtige Lawine von Scheiße für uns Piloten auslösen. NOCH (!) sind die unteren Behörden nicht so vernetzt. Noch herrscht keine Meldepflicht, besten Falles eine Auskunftspflicht. Was meinst Du wieviele Piloten hier schon mal heftig in eine Radarfalle genagelt sind und dann die Pappe eine Woche los waren?

Kurz: Bloss die Füße stille halten. Kein vorauseilender Gehorsam.

19. Oktober 2016: Von Tee Jay an Tino Bahr

wie heisst so so schön in der LuftPersV:

Der Luftfahrerschein oder der Ausweis ... ist von der ... zuständigen Stelle zu widerrufen und einzuziehen, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder wenn

  1. der zuständigen Stelle Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an dem ausreichenden praktischen Können oder fachlichen Wissen des Inhabers der Erlaubnis rechtfertigen.

Liest sich wie folgt: Gründe sind nur wenn Du Deinen Lappen dauerhaft z.B. in Verbindung mit einer MPU - und nicht nur temporär - abgeben musstest oder wenn die zuständige Stelle Kenntnisse erlangt hat, die Zweifel zum Führen eines Flugzeuges rechtfertigen. Wenn Du von Dir aus nun was meldest - wozu Du keine Verpflichtung hast - riskierst Du daß ein übereifriger oder gelangweilter Beamte das zum Anlaß nimmt Dich zu ärgern.

Wo kein Kläger, da kein Urteil.

19. Oktober 2016: Von Tino Bahr an Tee Jay

Hallo zusammen,

danke für die kurze und präzise Rückmeldung, das ist für mich ausreichend.

Schöne Grüsse

Tino

19. Oktober 2016: Von Willi Fundermann an Tino Bahr Bewertung: +1.00 [1]

In Anträgen an die Behörden (LBA, Landesbehörde) ist hier immer nur vom "rechtskräftigen Entzug der Fahrerlaubnis" die Rede, nicht vom "Fahrverbot".

Und keine Bange: Wenn das LBA das wissen will - die sind mittlerweile beim KBA online.

19. Oktober 2016: Von Achim H. an Willi Fundermann Bewertung: +3.00 [3]

Noch ein Grund mehr, die Lizenz im Ausland führen zu lassen. Passend dazu:


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