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6. Juli 2016: Von Guido Frey an Markus Weber

Hallo Markus,

ich kann nur ein wenig über die N-Registrierung berichten:

Als deutscher Staatsbürger kann eine Registrierung nur über einen Trust erfolgen. Diesen gibt es in vielen verschiedenen Ausprägungen und somit auch Kosten. Für mich reichte https://www.southernaircraft.co.uk

Dort gibt es eine Trustregistrierung allerdings nur für private Halter und private Betriebsbedingungen. Das ganze kostet ca. 700 EUR pro Jahr.

Umgekehrt kennen die USA dafür aber auch keine Versicherungssteuer (diese wird nach dem Registerstaat berechnet). Das gleicht bei mir in etwa die Trust-Gebühren aus.

Die Wartung im N-Register ist m. E. nach nicht unbedingt billiger (es sind die gleichen Werften, die die Nachprüfungen machen), aber einfacher organisiert. Es gibt dort keine CAMO o. ä.. Als Halter bist Du einfach selbst dafür verantwortlich, z. B. lebensdauer- oder flugstundenlimitierte Teile auszuwechseln. Ansonsten gibt es jeweils eine Jahresnachprüfung (Annual) und 100h-Kontrollen, die vorgeschrieben sind. Zusätzlich gibt es eine Transponder-, Pitot-, Static- und Sauerstoff-Prüfung alle zwei Jahre, dafür gibt es aber keinerlei Avioniknachprüfungen.

Wenn Du den Flieger privat betreibst, greift der Vorteil, daß Du Teile (z. B. Motor oder Propeller) auch über das TBO-Limit hinaus betreiben darfst, sofern sie sich noch in einem betriebssicheren Zustand befinden.

Gleichzeitig gibt es viele STC für N-registrierte Flieger, da das einfach ein sehr großer Markt ist, die für EASA-Flieger nicht zur Verfügung stehen (Da lohnt sich für die Hersteller der zusätzliche Zulassungsaufwand im Vergleich zu der geringen Anzahl an europäischen Flugzeugen oft nicht...).

Es gibt ein paar Kleingkeiten zusätzlich zu beachten, die das amerikanische Gesetz vorsieht (regelmäßig muss ein VOR-Check gemacht werden, den Du aber selbst im Flug durch Vergleich von zwei VOR machen kannst; die Registrierung des Flugzeuges muss im Flugzeug sichtbar mitgeführt werden etc.).

Beim Kauf eines Flugzeuges, das nicht in der EU registriert ist (also nicht nur bei N-Registrierung), würde ich auf jeden Fall darauf achten, daß es einen Nachweis über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer gibt.

Lizenztechnisch gibt es die Möglichkeit entweder eine eigenständige US-Lizenz oder eine Validierung auf Grundage der EASA-Lizenz zu erwerben. Innerhalb Deutschland reicht eine deutsche EASA-Lizenz, um einen N-Flieger hier bewegen zu dürfen. Sobald Du jedoch mit dem Flieger ins Ausland möchtest, benötigst Du auf jeden Fall eine FAA-Lizenz (entweder Validierung oder eigenständig).

Mit der FAA-Lizenz kommen dann noch zwei zusätzliche Pflichten: Innerhalb der letzten zwei Jahre benötigst Du jeweils ein Bi-Annual-Flight-Review (vergleichbar mit dem europäischem Übungsflug) durch eine FAA-Fluglehrer und für das IFR musst Du innerhalb der letzten sechs Monate sechs Anflüge nachweisen.

Ich hoffe, damit konnte ich die gröbsten Fragen beantworten?


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