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30. Juni 2016: Von  an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +3.67 [4]

Hi,

danke für die Antwort im zwoten Absatz, vor deren Beantworung wir alle anderen uns wohl gedrückt haben, wohlweislich :-).

Aber das zeigt ein trauriges zweites Feld auf: Ohne die rechtswissenschaftlichen Fachkommentare hierzu gewälzt zu haben, ich halte ich die deutsche gesetzliche Regelung zur Schülermeldung für alles außer dem national geregelten SPL für europarechtswidrig. Es gibt hier einen umfassenden Anwendungsvorrang für das Europarecht, FCL ist eine Verordnung und damit direkt anwendbares Gesetzesrecht. Ergänzende Verwaltungsvorschriften dürften mWn nur intern die Abfolge der Behördenarbeit organisieren, da die Regelung umfassend ist. Aus FCL erfolgt aber an keiner Stelle die Erwähnung einer Schülermeldung.

Da es sich aber keine ATO mit der kontrollierenden Behörde für eine solche "Petitesse" verscherzen will, haben wir keine echten Schnupperflüge ohne Schülermeldung für die ersten paar Stunden. Und man meldet weiterhin fleißig Schüler an eine Behörde, obwohl die erstmal nur hineinschnuppern wollen. Das verzerrt dann die Statistik, baut Schwellen für Interessenten auf, bürokratisiert unseren Ausbildungsbetrieb an völlig unnötiger Stelle und widerspricht dem Gebot der Datensparsamkeit. Leider vom Parlament ratifiziert. Doch wo kein Kläger...

In den Staaten hängt an jeder FBO oder kleinstmöglichen Schule ein sattsamst bekanntes grünes Schild mit "Learn to fly here", bei uns müsste man eigentlich Formulare in einen Kasten hängen "wer einmal einen Schnupperflug als potentieller Flugschüler tätigen möchte, muss dieses DIN A4-Formular ausfüllen".


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