Ich habe die Beiträge jetzt nur auf die Schnelle überflogen. Ausgangspunkt oben war wohl das Ansinnen, auf Basis des MPL den uneingeschränkten FI zu erwerben.
Ob das Nachfolgende weiterhilft oder an der Sache vorbeigeht, weiss ich nicht. Ansonsten einfach ignorieren:
Bei uns schlugen immer wieder mal MPLer auf, die den FI(A) erwerben wollten. Problem laut LBA war, dass der MPL keine Singel Pilot Lizenz ist, die aber für die FI-Berechtigung Voraussetzung ist.
Hat der MPL-Inhaber keine Single-Pilot-Lizenz nach Part FCL, dann kann er keine FI-Berechtigung erwerben.
Hat der MPL-Inhaber eine eigenständige PPL-Lizenz, erfüllt er insoweit die Voraussetzungen zum Erwerb des FI(A) LAPL only.
Hat der MPL-Inhaber während seiner Theorieausbildung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, parallel die CPL-Theorieprüfung abzulegen oder die CPL-Lizenz zu erwerben (sinnvollerweise hatten das einige gemacht), dann erfüllt er die Voraussetzungen für die Lehrberechtigung FI(A) (nicht auf LAPL beschränkt).
Knackpunkt laut LBA war also nicht die Theorie bzw die Theorieinhalte der MPL, sondern die Tatsache, dass eine MPL nicht die in den Part FCL genannten Voraussetzungen für eine Single Pilot Lizenz erfüllt, was aber wiederum Voraussetzung für den Erwerb des FI(A) darstellt.
Sowohl ATPL-Theorie als auch CPL-Theorie erfüllen die Theorievoraussetzungen für den uneingeschränkten FI(A).
Auf dieser Grundlage sind bisher ausnahmslos alle bei uns ausgebildeten FI-Anwärter vom LBA lizensiert worden.
Mit Festsetzen der Regelung, dass für PPL-Inhaber die CPL-Theorie für den Erwerb der nicht auf LAPL beschränkten Lehrberechtigung ausreicht, hätte auch die bestandene MPL-Theorieprüfung als hinreichende Voraussetzung aufgenommen werden müssen.