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28. Mai 2016: Von Lutz D. an Frank Naumann

Ok, er kann den Wind shear sicher auch erst nach abgeschlossener Landung melden - aber bestimmt nicht per Einschreibebrief. Ich denke schon, dass man 105d auch in Verbindung mit den amc als 'unverzüglich' lesen muss.

Diese spezielle Vorschrift passt nicht zu Deiner grundsätzlichen These, das sollte aber nicht dazu führen, dass wir 105d quasi zu einem Beliebigkeitsparagraphen umdenken.

Aber auch zur grundsätzlichen These, dass das Delegieren des Funkes (ohne eigene Kompetenz dazu, das ist für mich ein ganz entscheidender Punkt) nicht explizit verboten und daher erlaubt sei:

Wieso gilt das dann nicht für andere Tätigkeiten des PIC, bei denen eine Delegierung nicht explizit ausgeschlossen wurde? Luftraumveobachtung? Bedienen der Klappen?

Und ganz wichtige Frage: Wer trägt in Deinem Beispiel am Ende die Verantwortung für einen falsch abgesetzten oder umgesetzten/verstandenen Funkspruch? Der PIC? Der Funker?

28. Mai 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lutz D.
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