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28. Mai 2016: Von Wolfgang Lamminger an Frank Naumann Bewertung: +5.00 [5]

wenn ich das so richtig sehe: in diesem Thread sind einige Kollegen der folgenden Meinung:

der PIC benötigt keinen Spracheintrag in seiner Lizenz, auch wenn in einem Luftraum geflogen wird, der englischsprachig ist, wenn nur (irgend)ein Besatzungsmitglied einen Spracheintrag hat, und dieses Besatzungsmitglied das Funkgerät bedient...

Wenn man dieser Interpretation folgt: der PIC benötigt demnach auch kein Class- oder Typerating, wenn nur ein Besatzungsmitglied über entsprechendes verfügt und die Controls bedient.

Das kann nicht richtig sein, und würde den Sinn des Erfordernisses eines Language Proficiency Eintrags in der Lizenz ad-absurdum führen...

PS. dass früher in ehemaligen Mitgliedsstaaten der UdSSR eine besondere Regelung galt, wie in diesem Thread als "Argument" benannt, hat nun wahrlich nichts mit der rund 6-8 Jahre alten Forderung der ICAO zuntun.

28. Mai 2016: Von Stefan K. an Frank Naumann Bewertung: +1.00 [1]

Ist zwar nicht meine Materie, aber laut Regierungspräsidium Darmstadt muss der PIC bei Flügen in das Ausland und bei innerdeutschen Flügen, die Englisch erfordern, mindestens Level 4 im Schein stehen haben.


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