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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Mai 2016: Von TH0MAS N02N an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Nach den geltenden Richtlinien zur Fahreignung bei Epilepsie besteht bei symptomatischen Anfällen (ich gehe mal von einem Anfall bei Subarachnoidalblutung durch das Aneurysma aus) ein Fahruntauglichkeit von 3 Monaten für PKW und von 6 Monaten für LKW.

LAPL würde ich von der Gefährdungsklasse mit LKW gleichsetzen. 10 Jahre oder AMC finde ich zumindest unangemessen. Zumal der Neurologe auch nicht mehr machen kann als fragen: Gabs noch mal Anfälle? Und ein EEG ableiten, daß eh in der Mehrzahl der Fälle interiktual unauffällig ist.

17. Mai 2016: Von Christoph Winter an TH0MAS N02N

Genau das war/ist mein Standpunkt.


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