Tobias,
kennst Du einen Fall aus erster Hand, der beim "Aufstocken" von E-IR auf CB-IR weniger als 10 Stunden im Rahmen des CB-IR Lehrgangs an einer ATO fliegen mußte?
Ich gebe Dir Recht, dass der Anhang Aa, der die CB-IR-Ausbildung definiert, nur 10 Stunden an einer ATO vorschreibt. Dies könnten die 10 Stunden sein, die man in der E-IR absolviert hat. Im Punkt 6c dieses Anhangs steht aber noch:
Zur Ermittlung der anzurechnenden Stunden und der Ausbildungserfordernisse muss sich der Bewerber einer Aufnahmebeurteilung bei einer ATO unterziehen.
Die ATO könnte dann die Prüfungsreife feststellen und man hat lediglich das Assessment noch zusätzlich einzurechnen.
Ich kann mir aber leider vorstellen, dass das LBA hier mal wieder eine eigene Meinung vertritt und das so nicht akzeptiert, da sie der Meinung sein könnten, der CB-IR-Lehrgang benötigt an sich auch nochmals mindestens 10 Stunden in der ATO. Dass das LBA einige schwierig nachvollziehbare Meinungen vertritt, zeigt auch der Artikel in der aktuellen PuF-Printausgabe und hier im Forum:
https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2016-05-12/Flugschulen_und_LBA
Daher wäre für mich wichtig, ob es einen Präzedenzfall im Zuständigkeitsbereich des LBA gibt, wo diese Vorgehensweise (10 Stunden ATO im EIR reichen auch für CB-IR) tatsächlich umgesetzt wurde. Oder weiß jemand aus der Praxis, wie die Austrocontrol oder das BAZL es handhabt?
Michael