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13. Mai 2016: Von Tobias Schnell an Peter Nenninger

EIR machen kann (10 Std ATO und 5 Std mit freiem Lehrer, oder alles in der ATO) und dann noch 15 Std allein geflogene IFR Zeit bringt und weitere 10 Std. mit freiem Lehrer, um das IFR zu bekommen. Ist das korrekt?

Genau. Siehe FCL.1005 Aa 6. Die relevanten Absätze sind aber so verklausuliert formuliert und umfangreich, dass ich sie hier nicht reinkopiere.

Kurzfassung: CB-IR erfordert grundsätzlich mindestens 40 Stunden IFR-Training mit FI-IR oder IRI, davon 10 an einer ATO. Das lässt sich aber auf 25 Stunden mit FI-IR oder IRI (davon ebenfalls 10 an einer ATO) reduzieren, wenn der Bewerber mindestens 15 Stunden IFR-PIC nachweisen kann.

Tobias

13. Mai 2016: Von Johannes König an Tobias Schnell

Hallo Tobi,

eine Frage an dich als wandelndes Lexikon hier im Forum: Was ich eigentlich der Unterschied zwischen einem FI-IR und einem IRI, sowohl hinsichtlich Ausbildungsweg als auch Ausbildungsberechtigungen?

Viele Grüße

Johannes

13. Mai 2016: Von Tobias Schnell an Johannes König

Was ich eigentlich der Unterschied zwischen einem FI-IR und einem IRI, sowohl hinsichtlich Ausbildungsweg als auch Ausbildungsberechtigungen?

Ein IRI darf nur IFR schulen (also keinen PPL/CPL, Class Ratings etc.), braucht dafür aber auch keinen aufwändigen FI-Lehrgang, sondern nur 10 Stunden IRI-Kurs. Siehe FCL.905.IRI ff.

Ein FI-IR ist ein "regulärer" FI mit der Zusatzberechtigung, auch IFR ausbilden zu dürfen. Diese kann er durch einen auf 5 Stunden verkürzten IRI-Lehrgang erwerben. Siehe FCL.905.FI g).

Tobias

13. Mai 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Tobias,

kennst Du einen Fall aus erster Hand, der beim "Aufstocken" von E-IR auf CB-IR weniger als 10 Stunden im Rahmen des CB-IR Lehrgangs an einer ATO fliegen mußte?

Ich gebe Dir Recht, dass der Anhang Aa, der die CB-IR-Ausbildung definiert, nur 10 Stunden an einer ATO vorschreibt. Dies könnten die 10 Stunden sein, die man in der E-IR absolviert hat. Im Punkt 6c dieses Anhangs steht aber noch:

Zur Ermittlung der anzurechnenden Stunden und der Ausbildungserfor­dernisse muss sich der Bewerber einer Aufnahmebeurteilung bei einer ATO unterziehen.

Die ATO könnte dann die Prüfungsreife feststellen und man hat lediglich das Assessment noch zusätzlich einzurechnen.

Ich kann mir aber leider vorstellen, dass das LBA hier mal wieder eine eigene Meinung vertritt und das so nicht akzeptiert, da sie der Meinung sein könnten, der CB-IR-Lehrgang benötigt an sich auch nochmals mindestens 10 Stunden in der ATO. Dass das LBA einige schwierig nachvollziehbare Meinungen vertritt, zeigt auch der Artikel in der aktuellen PuF-Printausgabe und hier im Forum:

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2016-05-12/Flugschulen_und_LBA

Daher wäre für mich wichtig, ob es einen Präzedenzfall im Zuständigkeitsbereich des LBA gibt, wo diese Vorgehensweise (10 Stunden ATO im EIR reichen auch für CB-IR) tatsächlich umgesetzt wurde. Oder weiß jemand aus der Praxis, wie die Austrocontrol oder das BAZL es handhabt?

Michael

14. Mai 2016: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Michael,

kennst Du einen Fall aus erster Hand, der beim "Aufstocken" von E-IR auf CB-IR weniger als 10 Stunden im Rahmen des CB-IR Lehrgangs an einer ATO fliegen mußte?

Nein, ich zitiere nur die Gesetzeslage. Ich kenne überhaupt niemanden, der schon mal von EIR auf CB-IR upgegradet hat - sorry.

Das mit der Aufnahmebeurteilung stimmt natürlich, die hatte ich unterschlagen. Von daher werden in der Praxis bei dem skizzierten Szenario noch ein paar ATO-Stunden dazukommen. Wobei diese Beurteilung formal auch anhand der Papierlage erfolgen könnte, insbesondere wenn es die gleiche ATO macht, bei der das EIR erworben worden ist.

Tobias


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