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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. Mai 2016: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing

Michael,

kennst Du einen Fall aus erster Hand, der beim "Aufstocken" von E-IR auf CB-IR weniger als 10 Stunden im Rahmen des CB-IR Lehrgangs an einer ATO fliegen mußte?

Nein, ich zitiere nur die Gesetzeslage. Ich kenne überhaupt niemanden, der schon mal von EIR auf CB-IR upgegradet hat - sorry.

Das mit der Aufnahmebeurteilung stimmt natürlich, die hatte ich unterschlagen. Von daher werden in der Praxis bei dem skizzierten Szenario noch ein paar ATO-Stunden dazukommen. Wobei diese Beurteilung formal auch anhand der Papierlage erfolgen könnte, insbesondere wenn es die gleiche ATO macht, bei der das EIR erworben worden ist.

Tobias


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