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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. März 2016: Von Johannes König an 

Noch viel bekloppter ist, dass der POTUS selbst (seit wann ist diese Abkürzung eigentlich in Deutschland gebräuchlich?) auch nicht starten und landen darf, denn erlaubt sind nur:

Flüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag der
Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
Nun könnte man natürlich argumentieren, dass die Air Force 1 im Auftrag der Polizei fliegt. :-)
Zusammengefasst liest sich das für mich so, als wenn einfach ein paar gefundene Textpassagen zusammengekloppt wurden. Voraus-Info ist ja nett, aber evtl. hätte da nochmal jemand von der DFS drüberlesen sollen, bevor Sie das raushauen.
Es wäre lustig, wenn die Gesamtsituation nicht so traurig wäre...

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