Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. März 2016: Von Johannes König an 

Noch viel bekloppter ist, dass der POTUS selbst (seit wann ist diese Abkürzung eigentlich in Deutschland gebräuchlich?) auch nicht starten und landen darf, denn erlaubt sind nur:

Flüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag der
Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz
Nun könnte man natürlich argumentieren, dass die Air Force 1 im Auftrag der Polizei fliegt. :-)
Zusammengefasst liest sich das für mich so, als wenn einfach ein paar gefundene Textpassagen zusammengekloppt wurden. Voraus-Info ist ja nett, aber evtl. hätte da nochmal jemand von der DFS drüberlesen sollen, bevor Sie das raushauen.
Es wäre lustig, wenn die Gesamtsituation nicht so traurig wäre...

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang