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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Januar 2016: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Malte Höltken
Ja, siehe oben. Die EASA Tabelle gibt für die Kombi Flugzeug/Motor/Prop einen Messwert nach Kapitel 10 an, der den Grenzwert für den einfachen Schallschutz unterschreitet. Nützt nur nichts weil ja weder Kapitel 10 noch 6 gültig ist. Da muss ich dem LBA in der Argumentation leider gewissermaßen Recht geben! "No rule" ist nur eine ziemlich doofe Lösung. Bequem für's LBA aber völlig unbefriedigend für den Flugzeughalter. Da fühlt man sich vom Gesetzgeber alleingelassen.

Ich weiß aus Gesprächen mit versch. Flugleitern, die ja tagtäglich mit Lärmzeugnissen konfrontiert sind, dass ich nicht der Einzige mit diesem Problem bin.

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