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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. November 2015: Von Robert Hartmann an Stefan Jaudas
Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, wofür uns die Bundesnetzagentur eigentlich zur Kasse bittet. Welche Dienstleistung erbringt die Agentur für uns, welche diese jährlichen Bescheide rechtfertigen?


Hallo Stefan, das ist dafür, dass die Frequenzen die zugeteilt werden auch störungsfrei genutzt werden können. Die Bundesnetzagentur verfolgt diejenigen die diese Frequenzen stören. So gesehen macht das Sinn. Über die Vorgangsweise bin ich auch nicht glücklich da auch bei mir in keinster Weise ein Entgegenkommen feststellbar war. Ich muss auch für vier Jahre bezahlen obwohl ich die Frequenzen nachweislich nicht genutzt habe (Flieger mitte 2011 verkauft - erster Bescheid vor kurzem und keine rückwirkende Abmeldung möglich).
Zu kritisieren ist jedenfalls, dass die Behörde offensichtlich schläft! In der Privatwirtschaft verjähren Rechnungen nach 3 Jahren. Gruss Robert.
15. November 2015: Von  an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]
So ein bisschen klingt die Argumentation nach "Schutzgeld", oder ist das falsch interpretiert? Die aktuellen Einsprüche gegen die Bescheide richtet sich meines Wissens im Moment nur gegen die Höhe, für die transparente Festsetzung der Gebühren und nicht mehr gegen den Umstand an sich, oder? Die prinzipielle Beitragspflicht richtet sich auch nach der Existenz der Frequenzzuteilungsurkunde, also einer abstrakten Nutzung und nicht nach einer realen Benutzung der Frequenz - kleiner aber feiner Unterschied im Verwaltungsrecht. Es ist also völlig egal, ob man noch eine Funkstelle benutzt oder nicht, es kommt ausschliesslich darauf an, dass und wann das Stück Papier zurück gegeben wurde.

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