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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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15. November 2015: Von Stefan Jaudas an Hans-Werner Thiem Bewertung: +3.00 [3]
Der Deutsche Aeroclub führt ein ständiges Musterverfahren gegen diese Beiträge. Infos unter https://www.daec.de/service/musterverfahren/.

Unter dem Eintrag vom 13.10. gibts ein Mustereinspruch. Unbedingt rechtzeitig einlegen!

Bei den Segelfliegern gibts auch eine ausführliche Diskussion: https://forum.segelflug.de/showthread.php?p=119332#post119332.

Aber man kommt wohl nicht so ohne weiteres davon.

Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, wofür uns die Bundesnetzagentur eigentlich zur Kasse bittet. Welche Dienstleistung erbringt die Agentur für uns, welche diese jährlichen Bescheide rechtfertigen?

Die Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, usw. kostet ja schon was. Danach liegen die Daten im Computer, was nur minimalste Kosten verursacht. Es ist ja nicht so, dass die einmal im Jahr alle Akten mal rausziehen, prüfen, abstauben und wieder ins Archiv bringen.

Frequenzzuteilungen? Ich dachte, die Frequenzen für den Flugfunk sind schon lange international verteilt.

EMV? Die EMV hat der Hersteller von meinem Funkgerät nachgewiesen, sonst hätte das Teil keine luftfahrttechnische Zulassung. Es wird ja nicht ständig nachgeprüft, ob sich an der EMVerträglichkeit meines Funkgerätes was geändert hätte.

Und da wundern sich die Leute über Staatsverdrossenheit ...

Wenn man dann noch anschaut, mit welcher Beliebigkeit diese Gebühren je nach Nutzer und Art gestaltet sind:

dann hat man schon den Verdacht, das ist gleichzeitig
a) eine Mega-Abzocke vor dem Herrn, und
b) extrem willkürlich und lobbygetrieben. Warum soll z.B. eine Bahnfunke so viel weniger kosten wie ein Flugfunke?

Willkürlich ist gar kein Ausdruck ...

Nicht nur wer wieviel für was bezahlt, sondern auch noch Bemessungsgrundlagen al gusto. Manche bezahlen pro Netz (Mobilfunk), andere pro Frequenz, manche pro Sender, manche pro Empfänger, manche pro Person und wo sonst nichts hilft nach bestrahler Fläche ... Das sieht dem ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer verblüffend ähnlich - ein Paradebeispiel einer Bürokratiemaximierung in Verbindung mit lobbygetriebener Abzocke durch ein Amt, dessen technische Daseinsberechtignung doch auf eher wackligen Füßen steht. Eine reine Altlast der guten alten Behördenpost, als die noch auf jedes Endgerät, Funk oder Kabel ihr Hörnchen kleben durften.

15. November 2015: Von Robert Hartmann an Stefan Jaudas
Wobei ich immer noch nicht verstanden habe, wofür uns die Bundesnetzagentur eigentlich zur Kasse bittet. Welche Dienstleistung erbringt die Agentur für uns, welche diese jährlichen Bescheide rechtfertigen?


Hallo Stefan, das ist dafür, dass die Frequenzen die zugeteilt werden auch störungsfrei genutzt werden können. Die Bundesnetzagentur verfolgt diejenigen die diese Frequenzen stören. So gesehen macht das Sinn. Über die Vorgangsweise bin ich auch nicht glücklich da auch bei mir in keinster Weise ein Entgegenkommen feststellbar war. Ich muss auch für vier Jahre bezahlen obwohl ich die Frequenzen nachweislich nicht genutzt habe (Flieger mitte 2011 verkauft - erster Bescheid vor kurzem und keine rückwirkende Abmeldung möglich).
Zu kritisieren ist jedenfalls, dass die Behörde offensichtlich schläft! In der Privatwirtschaft verjähren Rechnungen nach 3 Jahren. Gruss Robert.
15. November 2015: Von  an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]
So ein bisschen klingt die Argumentation nach "Schutzgeld", oder ist das falsch interpretiert? Die aktuellen Einsprüche gegen die Bescheide richtet sich meines Wissens im Moment nur gegen die Höhe, für die transparente Festsetzung der Gebühren und nicht mehr gegen den Umstand an sich, oder? Die prinzipielle Beitragspflicht richtet sich auch nach der Existenz der Frequenzzuteilungsurkunde, also einer abstrakten Nutzung und nicht nach einer realen Benutzung der Frequenz - kleiner aber feiner Unterschied im Verwaltungsrecht. Es ist also völlig egal, ob man noch eine Funkstelle benutzt oder nicht, es kommt ausschliesslich darauf an, dass und wann das Stück Papier zurück gegeben wurde.
16. November 2015: Von Hans-Werner Thiem an Stefan Jaudas
Vielen Dank für die Informationen. Sie waren sehr hilfreich.

Ich habe beim DAEC nachgefragt und schon die Ruhendvereinbarungen zugesandt bekommen. Auf deren Seite ist auch die Mitteilung des Gerichts zu finden. Als ich diese gelesen habe und erfuhr, dass die Klage zwischen zwei Fernsehsendern und der Netzagentur lief, habe ich einen Bekannten angerufen, der beim ARD-Fernsehen arbeitet. Der hat mir dann erzählt, dass die ARD und die Netzagentur im letzten Jahr eine Einigung getroffen haben, dass sie ARD nur die Hälfte des Beitrages zahlen muss und die Netzagentur im Gegenzug alle anderen Bescheide für die vergangenen Jahre aufhebt. Da ging es wohl um einige Millionen Euro, da viele Jahre von der Einigung umfasst sind. Vor Gericht geht es wohl nur noch um die Verteilfläche und welche Kosten in Zukunft in die Beiträge einberechnet werden dürfen.

Gibt es eine solche Einigung auch für den Flugfunk oder ist der Beitrag in den Bescheiden quasi schon halbiert?

Viele Grüße
H.-W. Thiem
17. November 2015: Von Stefan Jaudas an Hans-Werner Thiem
Na also, also doch Gebühren nach Beliebigkeit. Man kann es ja mal versuchen. Mal sehen, wie viele sich da beeindrucken lassen und kommentarlos die Kohle abdrücken. Hat man Lobby und/oder Anwalt, wirds schon weniger. Q.e.d.

Kommt mir vor wie die alten Raubritter. Und der Gebührenbescheid ist das Fehdeschreiben, damit auch alles legal bleibt. Und merke, für die Raubritter gilt dass die Nürnberger so schnell keinen hängen, es sei denn, sie hätten ihn schon.
19. November 2015: Von Jochen Keltsch an Stefan Jaudas
Wie verhält es sich eigentlich mit den N-zugelassenen Flugzeugen? Müssen die auch bezahlen? Ist dies Euro-konform wenn eine deutsche Behörde für ganz Europa und möglicherweise die gesamte Welt für die Benutzung von international vergebene Frequenzen kassieren will?

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