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18. Mai 2015: Von Tee Jay an Stefan K.
Pragmatisch bestimmt die beste Empfehlung, es nicht so an den großen Haken zu hängen. Hinsichtlich Rechtssicherheit natürlich wenig befriedigend.

Etwas was nicht explizit verboten ist ist für mich erlaubt. Dass bei den Echo Maschinen verschärfte Zertifizierungsregeln gibt alles schön und gut. Aber in der ohnehin nur national gültigen UL Lizenzart ist diese nicht vorgesehen. Da wird lediglich die Lüfttüchtigkeit festgestellt bzw. im Avionik-Prüfbericht die "Flugsicherungsausrüstung für VFR Flüge" bescheinigt. Wenn dort ein Prüfer seine Hausaufgaben richtig gemacht hat und das Ausrüstungsverzeichnis (so wie es gefordert ist!) vollständig auch mit einem installierten GPS führt, sehe ich persönlich die gesetzlichen Anforderungen hinreichend erfüllt.

Was mich nur stört ist die weiter in §5, Satz 3 genannte Norm.

(3) Eigentümer und Halter eines Luftfahrzeugs dürfen die Durchführung eines Fluges nicht zulassen, wenn die vorgeschriebene Flugsicherungsausrüstung nicht vorhanden ist.

Wenn die von uns durchgefütterten Politiker und Verwaltungsmenschen doch endlich Ihren Job richtig machen würden und klare Gesetz schreiben könnten.... wir dürfen jetzt den Mist auseinanderklamüsern denn sonderlich Lust auf ein Musterverfahren mit mir als Betroffenen habe ich verständlicherweise nicht.

Stefan K., Du als Lotse kannst doch sagen, wie es rechtlich mit einer Einzelfreigabe vom Lotsen aussieht. Diese steht doch in der rechtlichen Relevanz über allen sonstigen Vorgaben wenn "Sicherheit und Menschenleben" (oder wie der oft zitierte Spruch heisst) nicht gefährdet sind, oder?

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