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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. April 2015: Von Wolfgang Oestreich an Ernst-Peter Nawothnig
Alles richtige Punkte, nur warum braucht es dafür einen Flugleiter? Mir würde die Bestimmung reichen, dass Sprungbetrieb nur durchgeführt werden darf, wenn ein (meinetwegen amtlich bestellter, zertifizierter und ZÜP geprüfter) Luftraumbeobachter anwesend ist, der vor möglichen Kollisionen warnt. Und alle anderen Flugplätze, bzw. Zeiten ohne Sprungbetrieb laufen wie international üblich ohne sprechenden Windsack.

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