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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. April 2015: Von Lutz D. an Stephan Schwab Bewertung: +1.00 [1]

...wenn es sich um einen Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht handelt, kein entsprechendes NOTAM vorliegt - dann kannst Du landen (Blindmeldungen absetzen).

Bei einem Sonderlandeplatz ohne Betriebspflicht wirst Du später schwer nachweisen können, ob der Platz geöffnet war.

Einen Hinweis gibt das Signalfeld (gelbe Diagonale / gelbes Kreuz).

Im Zweifel kannst Du ja immer landen, weil z.B. der Harndrang so groß war.

Dein Beispiel zeigt schön, wie hoffnungslos abstrus die Lage in Deutschland ist. Denn denke Dir jetzt mal meinen Franzosen aus Laon. Der wird sich Deine Frage (komisch, da geht ja gar niemand ran?) doch überhaupt nicht stellen. Der schaut im Zweifel, ob die Bahn landbar ist, schaut nach dem Wind und landet! Es gibt ja in der Tat an unkontrollierten Plätzen - außer in RMZ und dort, wo es in der AIP veröffentlicht ist - keine Pflicht zur Kontaktaufnahme mit dem Flugleiter.

22. April 2015: Von Adam Trzcinski an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Darf denn ein solcher "Flugleiter" überhaupt mit dem Handfunkgerät auf dem Gelände unterwegs sein und andere Dinge tun?

Klar, in der NfL, LuftVO und sonstwo ist nicht geregelt, dass der Flugleiter seiner Tätigkeit in einem Turm oder einer Kanzel nachgehen muss. Es gibt auch Plätze, da guckt der Flugleiter aus einem Büro auf die Bahn und sieht nix drumrum. Gibt auch dementsprechend keine irritierenden Infos oder sogar "Freigaben" wie: "Die Bahn ist frei..."

Selbst im Liegestuhl auf der Wiese ist es mit Handfunkgerät und einem Notizblock recht entspannt... und legal!
22. April 2015: Von Eike Damer an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]
Ich kenne Plätze, da sieht der "Flugleiter" vom Tresen bzw. aus der Küche, den ganzen Tag kein Flugzeug. Schreibt aber das Hauptflugbuch! Dort wird so aber auch kein Defizit erzeugt!

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