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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. April 2015: Von Mich.ael Brün.ing an Peter Paul
In den EASA-Regularien und EU-OPS gibt es den Begriff "Werksverkehr" nicht. Es gibt nur "Commercial Operations", womit der Betrieb unter AOC gemeint ist, und den privaten Verkehr als "Non-Commercial".

Insofern ist die Nutzung eines Flugzeuges im eigenen Unternehmen (ohne AOC) ein "Non-Commercial" also privater Betrieb. Damit ist an und für sich auch nur ein PPL erforderlich, sofern man das Flugzeug selbst für den Geschäftsbetrieb fliegt. Wenn man als angestellter Pilot eines Unternehmens fliegt (und damit Geld verdient), ist ein CPL oder ATPL erforderlich.

Auch bei der Wartung gelten lediglich die Vorschriften für den nicht-kommerziellen Betrieb.

Allerdings ist bei der Mitnahme von Passagieren Vorsicht angesagt. Es dürfen nur Mitarbeiter des Unternehmens sowie evtl. Geschäftspartner mitfliegen und das auch nur komplett ohne Entgelt. Ansonsten wäre ein AOC erforderlich.

Grüße,
Michael

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