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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. April 2015: Von Kai-Olav Roscher an  Bewertung: +19.00 [19]
Kurz gesagt: no way!

Jan Brill hat oben kurz aufgeführt, wie der Stand zum generellen FoF in Deutschland behördlicherseits gesehen wird und die Auffassung zu diesem Thema hat sich in den letzten Jahren keineswegs liberaler gestaltet, im Gegenteil.

Wer regelmäßig mit Luftfahrtbehörden zusammenarbeitet, der erkennt einen ganz klaren Trend hin zur unbedingten Haftungsvermeidung für die Behörde, d.h. es wird zunehmend repressiver gehandelt aus Angst etwas zu genehmigen, was dann über irgendwelche Umwege als verursachend oder begünstigend für einen Vorfall oder schlimmstenfalls gar Unfall herangezogen werden kann. Aus meiner Sicht beschleunigend für diese Entwicklung ist der Trend zu sehen, innerhalb der Behörden bereits auf Referatsleiterebene Dienstposten mit Juristen zu besetzen, die dann ohne fachlichen Hintergrund Entscheidungen rein nach Verfügungslage treffen und vorhandene Entscheidungsspielräume mangels Detailtiefe oder um sich im Schadensfall nicht zu exponieren, nicht ausnutzen und diese Haltung auch auf die Sachbearbeiterebene durchdrücken wo oft genug noch aktive Luftsportler / Piloten sitzen.

Jan hat m.E. Recht mit seiner Einschschätzung dass eine Änderung hier nur noch seitens der EU-Kommission zu erwarten ist. Zumindest im Bereich der unkontrollierten Plätze mit IFR-Verfahren wird hier auch noch etwas kommen - Stichwort: AFIS. Wann und in welchem Umfang das sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Übrigens ist der Umgang mit Menschen wie Hermann Münz hier im Forum völlig unangemessen und trifft in seiner Ausprägung absolut den falschen Adressaten. Herr Münz ist als BfL Mitarbeiter der Landesluftfahrtbehörde und arbeitet nach den Vorgaben des RP Darmstadt und damit nach den einschlägigen Betriebsanweisungen des Landes Hessen. Nach diesen Vorschriften ist er sehr wohl berechtigt Betriebsrichtungen vorzugeben und noch andere Dinge zu tun, die sich die Hardcore-Individualisten hier vehement verbitten würden - beispielsweise Startverbote aussprechen, etc. Man kann das für unangemessen und vielleicht sogar für rechtswidrig halten, aber dann sitzt der Ansprechpartner nicht in EDFB im Türmchen, sondern im Kollegiengebäude in Darmstadt, im Wirtschaftsministerium in Wiesbaden oder vielleicht im Büro des eigenen Bundestagsabgeordneten. Herrn Münz Eignung für seinen Beruf in Zweifel zu ziehen oder seine fliegerischen Qualifikationen in Frage zu stellen, weil einem die bloße Existenz eines Flugleiters oder BfL nicht in den Kram passt, hat gewiss nichts mit zivilem Ungehorsam zu tun, sondern eher mit dem Fehlen von Diskussionskultur und etwas das früher unter dem Oberbegriff "Kinderstube" gemeint war.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
7. April 2015: Von Lutz D. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +15.00 [15]
Deine strukturierten und höflichen Ausführungen können nicht über einen weiteren Aspekt der deutschen Gesellschaft hinwegsehen. Nicht der Einzelne, sondern das System ist schuldig.
Das ist - und da bin ich gerne gänzlich unhöflich: Bullshit.
Das Individuum trägt Verantwortung. Besonders dann, wenn sein Handeln einem unangemessen oder gar rechtswidrigem System dient.
Insofern muss Herr Münz schon aushalten, wenn man seinen Berufsstand kritisiert. Um so mehr, wenn er die Auffassung offenbar teilt, dass das System nachvollziehbar, verhältnismäßig und gut sei - und dahingehend hat er sich ja geäußert (anders als beispielsweise Flugleiterkollege Malte).

Auch die Diffamierung als hard-core-Individualist geht fehl. Nicht derjenige muss sich rechtfertigen, der Freiheit einfordert, sondern der, der sie beschränkt - nach vorliegenden Argumenten unverhältnismäßig, nicht der Sicherheit dienend und kostspielig. Im übrigen fördert Fliegen-ohne-Flugleiter weit mehr den Gemeinsinn als ein BfL/Flugleiter-System an unkontrollierten Plätzen.
7. April 2015: Von Thore L. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]
>> Nach diesen Vorschriften ist er sehr wohl berechtigt Betriebsrichtungen vorzugeben und noch andere Dinge zu tun, die sich die Hardcore-Individualisten hier vehement verbitten würden - beispielsweise Startverbote aussprechen, etc.

Es gibt hier Vorschriften? Na dann mal her damit. Ausserdem will ich wissen, wer die Verantwortung für Schäden für eine vom Flugleiter - aus welchen Gründen auch immer - falsch gegebene Landerichtung trägt.
7. April 2015: Von Eike Damer an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Der "Flugleiter" (auch als BFLer) am INFO Platz haftet für fliegendes Gerät nicht, er ist bei einem Flugunfall für nichts verantwortlich!
Ein Kommentar zu einem Gerichtsurteil aus einer Zeitung zum Unfall (BFU-Bericht) mit einem Toten in Bremgarten:

"Das Gericht sah bei beiden Piloten pflichtwidriges Verhalten und verwies auch darauf, dass sie für ihren eigenmächtigen Formationsflug keine behördliche Genehmigung hatten. Ein drittes Ermittlungsverfahren gegen den Bremgartener Flugleiter wegen fahrlässiger Tötung wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 7500 Euro eingestellt.
Dem Mann wurden Fehler im Funkverkehr vorgeworfen. Ihm kommt aber zugute, dass auf einem Sonderlandeplatz wie Bremgarten der Flugleiter nur Informationsfunktion, aber keine Kontrollrechte hat. Dort tragen die Piloten alleinige Verantwortung für ihren Sichtflug."
7. April 2015: Von Kai-Olav Roscher an Thore L.
Die letzte mir bekannte Musterdienstanweisung ist im Hessischen Staatsanzeiger vom August 214 veröffentlicht worden - ist aber eigentlich nicht meine Baustelle, daher kann es sein, dass es eine neuere gibt, die ich nicht kenne.

Auf die schnelle recherchiert gibt´s das Dokument hier:

https://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2014_public/Ausgabe_32_2014.pdf

Unter Nummer 607 gibt´s die DA, dann unter "Befugnisse" schauen - da weisst Du dann auch, wohin Du Deine Dienstaufsichtsbeschwerde richten kannst.

Mit freundlichen Grüßen,
Kai-Olav Roscher.
7. April 2015: Von Richard Georg an Thore L.
ohne Kommentar und zur Info die Musterdienstanweisung Luftamt Südbayern wie im Internet veröffentlicht.


Attachments: 2

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musterdiens..
..gleiter.pdf

Not in slideshow.

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musterdiens..
..gleiter.pdf

Not in slideshow.
7. April 2015: Von Lutz D. an Richard Georg
link/anhang?
7. April 2015: Von Richard Georg an Lutz D.
Kann mir mal jemand sagen, warum mann den Anhang immer zwei mal laden muss bis er sichtbar ist?
7. April 2015: Von  an Richard Georg
"Dienstanweisungen" ohne Verzeichnis der entsprechenden juristischen Quellen finde ich immer sehr spannend, zumal solche bei denen an die juristische Schmerzgrenze, oder sogar darüber, formuliert wurde.
7. April 2015: Von Richard Georg an 
Bin nicht der Verfasser, sondern hab es nur im Internet gefunden. Bitte an das Luftamt Südbayern wenden.
7. April 2015: Von Norbert S. an Richard Georg
Ref.: https://stanz.ms-visucom.de/anwendungen/ms-visucom/bilder/firma80/2014_public/Ausgabe_32_2014.pdf

Es ist schon unglaublich, wie in Deutschland Gesetze mittels Dienstanweisungen ausgewälzt werden, um aus
dem kleinsten Sesselpupser einen Reichsluftfahrtmarschall zu machen ...
7. April 2015: Von Wolff E. an Richard Georg
Punkt 3.4.2 Absatz C. Gefällt mir:

die Mindest-Wetterbedingungen am Flugplatz für den beabsichtigten Start offensichtlich nicht erfüllt sind (§ 28 LuftVO). In zweifelhaften Fällen ist der Luftfahrzeugführer darauf hinzuweisen, dass ein Start auf eigene Verantwortung erfolgt

Auf wessen Verantwortung denn sonst? Oder heißt das im Umkehrschluss, das der Start, wenn der Flugleiter den Start freigibt (Achtung "Info-Platz"), dass dann im Unfall-Fall der Startleiter mit im Boot sitzt? Dieser Text ist doch mit Sicherheit rechtlich nicht 100 % wasserdicht...
7. April 2015: Von  an Wolff E.
Es sind mit Sicherheit viele Formulierungen nicht "sauber", aber wer nimmt das Geld in die Hand und lässt einen Juristen in diesen Dokumenten die rechtliche Grundlage von den politisch motivierten Umgehungen trennen? Beim Lesen dieser Traktate fehlt einem Nichtjuristen jedenfalls umgehend die Lust sich länger damit auseinander zu setzen.
7. April 2015: Von Thore L. an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]
Kai,

Du nennst mich und andere "Hardcore-Individualisten", weil wir keinen Flugleiter zum starten und landen brauchen und vor allem nicht bezahlen wollen? Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, wie die Flugwelt (ausser vielleicht Nordkorea) auf Dich reagieren würde, wenn sie Dich hören könnte? Ganze Armeen von Hardcore Individuen, die sich ein ungehöriges Stück Freiheit von den rechtschaffenden Deutschen rauben?

Mir raubt solcher Murks den Atem, ganz ehrlich.

Selbstverständlich hat ein Flugleiter mir keine Landerichtung vorzuschreiben. Selbstverständlich kann ich ohne den "Türmer" genau so gut landen wie mit. Und wenn Du ein bisschen mitdenken würdest, würdest Du auch verstehen, wie diese Einrichtung "Flugleiter" die Fliegerwelt regelmässig gefährlicher und dabei deutlich teurer macht.

Nur der Vollständigkeit halber: ich lese in dem von Dir gegebenen Link nirgends, dass mir ein "Fugleiter" irgendwas vorzuschreiben hat, es sei denn, er wolle eine unmittelbare Gefahr abwenden. Was auch immer eine "unmittelbare Gefahr" ist: eine Landerichtung ist es ganz sicher NICHT.

7. April 2015: Von Thore L. an Thore L.
Übrigens, bevor Du jetzt mit 3.4.4 kommst. Genau lesen!!

3.3 "Der Flugleiter nimmt aufgrund des Entscheidungsrechts des
verantwortlichen Luftfahrzeugführers (§ 3 Abs. 1 der Luftverkehrs-
Ordnung – LuftVO) lediglich eine beratende Funktion
ein."

Er darf also lediglich beraten (also gar nix), es sei denn...

3.4.1 "im Gefahrenfall
Anweisungen zu erteilen"

...es ist ein Gefahrenfall gegeben. (Was auch immer "Gefahrenfall" ist...)

In diesem ominösen Gefahrenfall darf er die Landerichtung festlegen.

3.4.4 "zum Beispiel Bestimmungen
zur Start und Landebahnrichtung in Abhängigkeit
der Windverhältnisse oder Festlegung der zu benutzenden
Start- und Landebahn,"

Wer sich fragt, warum sich das alles in nur wenigen Sätzen hintereinander widerspricht: es geht ja gar nicht anders. Das ist eine Murksregelung, die kann sich ja nur widersprechen.
7. April 2015: Von  an Thore L. Bewertung: +0.33 [1]
Schön ist auch unter 7 ->

Der Flugleiter meldet dem Regierungspräsidium unverzüglich bei Vorliegen von d) Fällen einer unberechtigten Wahrnehmung von Aufgaben des Flugleiters durch Dritte,

-> was durchaus innerhalb der Regeln und damit möglich aus der Feder eines Richters fliessen könnte: ein Pilot sagt dem anderen die Windrichtung und kriegt dafür einen Anhörungsbogen vom RP ...

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