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9. November 2014: Von Peter Luthaus an Jochen Dimpfelmoser
Hallo,
Du musst die Bescheinigung einer ATO haben, dass keine Auffrischungsschulung notwendig ist. Und da Du ein anderes gültiges IR hast, würdest Du auch mehr als 3 Monate nach Ablauf des SEP-IR keine Auffrischungsschulung benötigen (liegt natürlich im Ermessen der ATO, aber ich denke, das würde jede so bestätigen). Also kein Problem, ausser dass Du Dich vor der Befähigungsüberprüfung an eine ATO wenden musst und die etwas Schreibarbeit hat was zu einer geringen Bearbeitungsgebühr führen könnte. Wenn Du eine Bescheinigung brauchst, schreib mir eine persönliche Mail mit Deinen Lizenzen angehängt, schicke ich Dir dann.
Grüße,
Peter
9. November 2014: Von Jochen Dimpfelmoser an Peter Luthaus
Hallo Peter, danke für dein Angebot.
Du hast eine PN :D

Gruß Jochen

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