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14. Oktober 2014: Von C*h*r*i*s*t*i*a*n S*u*e*r an Stefan K. Bewertung: +2.00 [2]

Wenn hier jemand ein Kommentar abgibt, sollte er sich Mühe machen alle Beiträge von vorne zu lesen.

Eine interessante Unterstellung. Ich habe nämlich in der Tat jeden einzelnen Beitrag der Diskussion gelesen. Du hast mir aber nicht erklärt, wie Du diesen Widerspruch auflösen willst:

§13(4) Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen.

vs.

§12 Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet,

(4)sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten

Mir ist klar, dass die VFR- und IFR-Anflugverfahren zwei Paar Schuhe sind und mir ist klar, dass der IFR-Anflug nicht in der Platzrunde ENDET. Aber es gibt nun mal am Beginn des VFR-Finals einen ÜBERKREUZUNGSPUNKT der beiden Verfahren, der den Kern unserer Diskussion ausmacht. Und eben da kann ich nicht erkennen, was es mit "in den Verkehrsfluss einfügen" zu tun hat, wenn der IFR-Flieger einfach durch die VFR-Platzrunde brettert als gäbe es sie nicht. Folglich: Du kannst nur dann Recht haben, wenn §13(4) §12(4) automatisch außer Kraft setzt und ich kann nicht erkennen, wo steht, dass dem so ist.

Was ist an diesen Überlegungen so befremdlich, um zum Betonkopf disqualifiziert zu werden?

Nochmal: die LuftVO hat hier einen Widerspruch, aber sie bringt die Auflösung gleich selbst mit:

§13(9) "Die Vorschriften über die Ausweichregeln entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, daß ein Zusammenstoß vermieden wird." aka "common-sense"


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