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15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Wenn wir dabei sind, zeig mir doch bitte alle Unterlagen und Regeln, das eine B737 kommerziell in den USA nach VFR geflogen werden dürfen...... mit Quelle bitte...

In USA sollte das gehen. Im Prinzip kann ein Part 121 Operator auch VFR fliegen:
Leider hab ich kein SOP eines US Carriers, aber rechtlich ist es möglich, sonst würde es ja nicht geregelt sein.

14 CFR 121.611 Dispatch or flight release under VFR.

No person may dispatch or release an aircraft for VFR operation unless the ceiling and visibility en route, as indicated by available weather reports or forecasts, or any combination thereof, are and will remain at or above applicable VFR minimums until the aircraft arrives at the airport or airports specified in the dispatch or flight release.

15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Markus Doerr
Geile Post...... fliegen sie die B737 persönlich..... es gibt auch visuell approach.... wie aber schon einige mal erklärt, ist das IFR.... :-)
15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Lieber Stefan, Sorry ich fliege keine 737 persönlich, und wohne auch nicht persönlich in USA. Wir wollen ja auch nicht persönlich werden. lach
Im übrigen kenn ich den visual Approach.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Die Quelle bin ich, Stefan, ich habe ja hier von meinen selbst genau so erlebten Erfahrungen berichtet.

Ich hatte auch schon dicke Citations hinter mir, KingAirs, die im Endteil Vollkreise geflogen sind, ganz ohne zu murren, wir sind alle nur Flugzeuge. Da gibt's kein "besser" oder "wichtiger".
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Es ist alles erklärt und alles geregelt, genau so wie ich es noch einmal zusammen gefasst habe.
Und nur das macht auch Sinn, einem LFZ das in seiner Bewegungslenkung eingeschränkt ist eine Landung zu ermöglichen....

Amen.....
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, schau dir doch mal Paragraph 22 Ziffer 5 an....
dies sehe ich als Verweis auf die AIP. ..
Und wenn der Platz IFR Verkehr zulässt, werden die zugehörigen Verfahren in der AIP IFR veröffentlicht. Ua bei Eurocontrol öffentlich zugänglich gemacht.

Und für D kenne ich keinen Platz, wo ein IFR Verfahren in der VFR Platzrunde endet

In D darf sich kein IFR Verkehr in die Platzrunde einfädeln. ...
entweder landet er oder geht in den Missed Approach

....oder der Pilot cancelt IFR und wechselt zu VFR. ...
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Thore L.
Na, diese Antwort bekommst du das nächste mal auch...... die Quelle bin ich......:-)))
15. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Stefan K.
Amen.....

Bitte nicht religiös werden, das widerspricht meiner Konfession.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Stefan K.
Ich find nicht, Stefan, das alles erklärt ist. Aber egal, bevor ich nie wieder einen Squawk von Dir kriege...

Und Lothar, die besagte NfL erklärt die Grundlagen, die die Landesluftfahrtbehörden für unkontrollierte Plätze entwickeln sollen, sofern §22 LuftVO nicht ausreichen sollte. In der steht, dass man

sich in den Verkehrsfluß einzufügen oder sich erkennbar aus ihm herauszuhalten

hat.

Ich weiss, ich weiss, ihr meint, der Verkehrsfluss kann auch schon 12NM draussen am FAF sein, und ich finde das Quatsch, aber ohne genaue Erklärung des Lutz'schen Fragenkataloges sollten's wir jetzt echt gut sein lassen.
15. Oktober 2014: Von Thore L. an Lothar Ka
Lothar,

Thore, schau dir doch mal Paragraph 22 Ziffer 5 an....
dies sehe ich als Verweis auf die AIP. ..

Du hast einen anderen §22 als ich - ich wusste es ;) Nein, du meinst sicher was anderes.

Und wenn der Platz IFR Verkehr zulässt, werden die zugehörigen Verfahren in der AIP IFR veröffentlicht. Ua bei Eurocontrol öffentlich zugänglich gemacht.

Das wird so sein. Und jetzt zeigst Du mir, woher der VFR Pilot das wissen muss. Der kennt keine IFR AIP, und hat auch noch nie bei Eurocontrol IFR Karten gezogen. Muss er? Wenn ja, wo steht das?
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Thore L.
Thore, er braucht die AIP IFR nicht.
er braucht nur im Platzfunk hören, dass da jemand sich 4nm final meldet.....
und sich dann entscheiden, wie er in den Endanflug fliegt, ohne den anderen zu behindern oder gar zu gefährden. ...

Und aufgrund der RMZ weiß er, dass es neben dem kurzem VFR endAnflug auch ein langer IFR Endanflug möglich ist.... (für den man üblicherweise zusätzlich zahlen darf)
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Thore L. Bewertung: +2.00 [2]
Zur direkten Anwendbarkeit von SERA schreibt mir die Europäische Kommission heute:

Sehr geehrter Herr Dommel,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bezüglich der Rechtsverbindlichkeit einer Verordnung möchten wir Sie informieren, dass diese unmittelbar gültig ist. Das heißt sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.

Im Gegensatz zu den Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und den Entscheidungen, die ganz bestimmte Adressaten haben, richtet sich die Verordnung an alle.

Die Verordnung wird vom Rat der Europäischen Union gemeinsam mit dem Europäischen Parlament oder von der Europäischen Kommission allein angenommen:
https://ec.europa.eu/eu_law/introduction/what_regulation_de.htm

Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 weist darauf hin, dass Mitgliedstaaten beschließen können, die Verordnung bis zum 4. Dezember 2014 nicht anzuwenden.

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
EUROPE DIRECT Kontaktzentrum
https://europa.eu - Ihr direkter Weg zur EU!


Nicht, dass ich das nicht gewusst hätte. Das BMVI habe ich auch gefragt, zeitgleich. Mal sehen.
15. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Lothar Ka
er braucht nur im Platzfunk hören, dass da jemand sich 4nm final meldet....

Das Argument funktioniert aber auch andersrum. Damit der Kollege im 10 Meilen IFR-Anflug auf Allendorf merkt, daß er (sogar von links kommend) Ausweichpflichtig ist, muß er doch nur meinen Funkspruch auf Marburg Info mitbekommen, daß ich mich im 8 Meilen Final befinde....

Nebenbei bemerkt kann ich bei 8 km Sicht in E einen 12 NM entfernten Flugplatz nicht sehen. "Rausschauen, ob da ein Flugplatz ist" kann also nicht funktionieren.
15. Oktober 2014: Von Lothar Ka an Malte Höltken
Malte, du solltest schon wissen, wo sich dein Flieger gerade befindet, und auf der Karte kannst du dann locker einen Platz mit RMZ in 20 km erkennen.....
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Und wenn ich in G auf einem DIY final befinde auf unkontrollierten Platz ohne RMZ? (ab 5.12.).
15. Oktober 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
...aber ich sollte aufhören, die gleichen Fragen wieder und wieder zu stellen.
15. Oktober 2014: Von RotorHead an Lutz D.
Wer nach IFR fliegt, hat sich an die Instrumentenflugregeln zu halten!!! Diese Regeln sind bei der ICAO und ggf. Ausnahmen in den entsprechenden AIPs nachzulesen. Nirgendwo findet sich dort ein "DIY"-Approach. Die niedrigste Mindesflughöhe ist 1000 ft AGL im Umkreis von 8 km. Diese kann zur Landung ohne veröffentlichten Approach nur mit einem Visual Approach unterschritten werden. Beim Visual Approach muss die Runway in Sicht sein. Ein Visual Approach ist übrigens ein IFR-Verfahren.

Noch ein Punkt: Wer meint, sich privat nicht an Mindessichtbedingungen für einen veröffentlichten Approach halten zu müssen, sollte einmal § 31 3. DV LuftBO lesen.
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Lutz D.
Oh oh.... seit wann sind selbstgestrickte IFR Verfahren laut SERA möglich.....
Hätte gerne Link, Quelle und Gesetz.....
15. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Lothar Ka
Das ist mir schon klar, Dein Argument war allerdings auch nicht, daß ich das in der Karte nachschauen sollte.

Daß wir in der Praxis erkannten verkehr erkennbar meiden, sobald er ein Faktor ist, ist trivial. Sowas müssen wir garnicht diskutieren.

In der Theorie im Anflug auf einen Flugplatz (Marburg) einen Verkehr zu sehen, die Frequenz eines IFR-tauglichen Platzes rauszusuchen, diesen anderen Platz (Allendorf) anzufunken, um zu fragen, ob die Cessna, die hier gerade von links nach rechts kreuzt nun unter IFR oder VFR unterwegs ist, und dort gegebenenfalls landen will, halte ich für konstruierter als die Annahme, daß sich "Endanflug" auf den letzten Teil des allgemeingültigen Anflugverfahren auf einen pilotenkontrollierten Platz bezieht. Vor allem mit dem Blick, daß ich als VFR-Pilot weder mit IFR-Verfahren vertraut bin, noch mich mit IFR-Regularien auseinandersetzen muß.

Oder liest Du als IFR-Pilot auch die SBO? Darin zum Beispiel ist die "Position" beschrieben und damit sind alle Argumente, den Segelflugfunk betreffend, abgehakt. Oder das Windenstartverfahren.
15. Oktober 2014: Von Dieter Kleinschmidt an Dieter Kleinschmidt
Hier eine Broschüre der DFS:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20VFR/26.06.2013.-%20VFR%20Pilots%20Info%20Luftraum%20%27E%27/VFR%20Pilot%20Info%20Luftraum%20E%20update.pdf

Auf Seite 2 steht:

"IFR Flüge haben im Luftraum E kein generelles Vorflugrecht! Es gelten die Ausweichregeln gem. LuftVO.
Das Vorflugrecht von Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln, Ballone und Schleppverbänden
ist zu beachten.
Dies gilt nicht nur, wenn der IFR Flug auf Radarführung ist, sondern auch dann, wenn sich der IFR Flug
auf einem IFR Verfahren, z.B. einer SID oder STAR befindet. Um eine gefährliche Annäherung zu
verhindern, ist von der SID oder der STAR abzuweichen und ATC zu unterrichten."

Wenn mich nicht alles täuscht ist ein ILS/GPS-Approach nichts anderes als ein IFR Verfahren.
15. Oktober 2014: Von Philipp Tiemann an RotorHead Bewertung: +2.00 [2]

Natürlich besagt ICAO Annex 2 und auch SERA:

Instrument flight rules (IFR) — Rules applicable to all IFR flights
Except when necessary for take-off or landing, or except when specifically authorised by the competent authority, an IFR flight shall be flown at a level which is not below the minimum flight altitude established by the State whose territory is overflown, or, where no such minimum flight altitude has been established:
(1) over high terrain or in mountainous areas, at a level which is at least 600 m (2 000 ft) above the highest obstacle located within 8 km of the estimated position of the aircraft;
(2) elsewhere than as specified in (1), at a level which is at least 300 m (1 000 ft) above the highest obstacle located within 8 km of the estimated position of the aircraft.
Das müssen wir doch jetzt nicht ernsthaft alles diskutieren.
Was nicht verboten ist, muss innerhalb dessen auch nicht explizit erlaubt werden. Das IFR-Fliegen erfordert per se und im unkontrollierten Luftraum keine veröffentlichten IFR-Verfahren. Diejenigen, die das nicht glauben wollen, sollten doch wirklich mal einen Blick ins wirklich nahe Ausland (Skandinavien, UK) werfen. Wenn man wie hier über SERA diskutiert, muss man dieses engstirnige, deutsche und jahrzehntelang durch gewisse Stellen geprägte Verständnis von IFR einfach mal zur Seite legen.
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Malte Höltken

Als VFR Pilot in Luftraum E sollte man auch Verfahren an IFR Plätzen kennen die ohne D oder C auskommen.
Es gibt viele Beispiele in unserem Luftraum. Ramstein hatte ich schon genannt und jeder Segler in diesem Umkreis kennt die Anfluggrundlinie und meidet diese.....Pirmasens.... jeder Pilot dort kennt die Anfluggrundlinie von EDRZ, EDDR. Dies zählt zu einer Flugvorbereitung, wenn ich nicht dort stationiert bin.....
Mit deinem Beispiel.... wenn du erst bei EDFQ fragst, wenn du den Verkehr siehst, ist es ein wenig spät..... kann man pauschal schon wesentlich früher machen....oder einfach nicht auf die Vorfahrt beharren und ausweichen.....
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Dieter Kleinschmidt
Dieter............uuuuaaahhhhhhh..... weiterlesen bitte........bis zum Schluß......
15. Oktober 2014: Von Dieter Kleinschmidt an Stefan K.
Tja, da sind wir wieder bei der Frage:"Wo beginnt der Endteil nach §13(4) bei einem IFR Approach?"
15. Oktober 2014: Von Stefan K. an Dieter Kleinschmidt
Nein sind wir nicht.... ist laut ICAO definiert, gültig und hier schon zehnmal geschrieben worden.

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