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2. September 2014: Von Peter Luthaus an Friedhelm Stille Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Friedhelm,

"Prüfungsflug" gibt es nur für Erstprüfungen ("Skill Test") und ist daher für Verlängerungen nicht relevant.

Ein "Schulungsflug" ("Training Flight") zur Verlängerung kann mit einem Fluglehrer (FI oder CRI) durchgeführt werden, muss mindestens eine Stunde umfassen. Zusätzlich müssen die anderen bereits zitierten Bedingungen vor liegen (12 Stunden / Starts-/Landungen). Beide Bedingungen müssen im letzten Jahr vor Ablauf der Single Engine Klassenberechtigung erfüllt sein. Sollte der Fluglehrer nicht auch Prüfer sein, kann er die Klassenberechtigung nicht per Handeintrag verlängern, es ist ein Antrag auf Verlängerung an die Behörde zu stellen.

Eine "Befähigungsüberprüfung" ("Proficiency Check") wird durch einen Prüfer (CRE SEP) durchgeführt. Die Dauer ist empfohlen 45 Minuten und der Kandidat hat die Übungen gemäß des Formulars in Prüfungstoleranzen zu demonstrieren. Das ist das PPL-Programm ohne Überlandflugteil (kurz zusammengefasst). Der Prüfer verlängert die Klassenberechtigung per Handeintrag. Ohne Verlust von Gültigkeitszeit ist die Befähigungsüberprüfung ab 90 Tagen vor Ablauf der Klassenberechtigung zu fliegen. Weitere Bedingungen zusätzlich zur bestandenen Befähigungsüberprüfung gibt es zur Verlängerung nicht. Bei einer Befähigungsüberprüfung kann man auch nicht oder nur teilweise bestehen, ist halt eine Prüfung.

Sollte die Klassenberechtigung schon abgelaufen sein, ist auf jeden Fall nach einer eventuellen Auffrischungsschulung an einer ATO (Flugschule) eine Befähigungsüberprüfung zu fliegen. Eine ATO ist in jedem Fall bei abgelaufener Klassenberechtigung zu kontaktieren.

Grüße,
Peter

Disclaimer: Stand 2014, es gelten die Verordungen in der aktuellen Fasung

2. September 2014: Von Willi Fundermann an Peter Luthaus
Absolut perfekt erklärt!

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

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