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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Mai 2014: Von Malte Höltken an Ursus Saxum-is
Ich lese diesen vermeintlichen Ursprung der Flugleiter immer wieder - aber hat dazu irgendjemand mal eine Quelle? Also z.Bsp. zwei Fassungen alter deutscher Verordnungen, aus denen hervorgeht, daß die Flugleiterpflicht tatsächlich im Dritten Reich entstand? Denn eigentlich ist ein Flugleiter etwas so urdeutsches, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß es das schon deutlich vorher gab.

Also um sicher zu gehen: Ich brauche zum Fliegen keinen Flugleiter, aber diese dämliche Nazi-Leider geht mir langsam auch auf den Senkel (zumal vollkommen irrelevant für die Abschaffung von Flugleiterzwängen)
2. Mai 2014: Von Michael Stock an Malte Höltken
Daß das der Verhinderung der "Reichsflucht" diente, hat der gute Heiko Teegen vor vielen Jahren mal im Bayerischen Hautpstaatsarchiv (https://www.gda.bayern.de/archive/hauptstaatsarchiv) recherchiert. Laut seiner Aussage ist der "Flugleiter" 1934 mit diesem Ziel eingeführt worden. Im Reichsgesetzblatt von 1922 gab es den jedenfalls noch nicht.
2. Mai 2014: Von Patrick K. an Michael Stock
Aber das muss doch ein Ansatz sein können.
Reichsflucht muss ja nun wirklich momentan nicht befürchtet werden....

Spart ja schließlich auch den Staat jede Menge Kohle...
3. Mai 2014: Von Thore L. an Malte Höltken
>> Ich lese diesen vermeintlichen Ursprung der Flugleiter immer wieder - aber hat dazu irgendjemand mal eine Quelle? Also z.Bsp. zwei Fassungen alter deutscher Verordnungen, aus denen hervorgeht, daß die Flugleiterpflicht tatsächlich im Dritten Reich entstand? Denn eigentlich ist ein Flugleiter etwas so urdeutsches, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß es das schon deutlich vorher gab.

Hallo Malte und die anderen Zweifler.

1936 wurden allen deutschen Flugplätzen Flugleiter vorgeschrieben, dies jedoch "nur" per Auflage zur Betriebsgenehmigung. Zeitgleich wurde das Luftverkehrsgesetz geändert. Dort fand man nunmehr in §94, Abs 1:
"Befindet sich auf einem Luftfahrtgelände eine Flughafenleitung oder Luftaufsichtswache, so darf kein Luftfahrzeug das Gelände ohne deren Erlaubnis verlassen. Der Abflug ist ihr rechtzeitig vorher anzumelden."

Gleichzeitig wurde der Flugplatzwang gesetzlich fixiert, §12 Abs 1.

Unterzeichnet am 21. August 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt, Göring.

Wer einen Scan des Dokuments haben möchte, kurze Mail an thore(at)edxh.de

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