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23. März 2014: Von Achim H. an Sebastian Meier Bewertung: +0.67 [1]
Weder EASA noch LBA (oder sonstige NAA’s) wollen die Verantwortung (in rechtlicher Sicht) dafür übernehmen, einen oder alle Halter vom SID-Programm frei zu sprechen.

Aber die FAA kann das? Wieso muss die Behörde einen Halter "freisprechen"? Müssen wir vor uns selbst geschützt werden, dürfen wir nichts selbst entscheiden?

Nehmen wir an, eine freigesprochene Cessna stürzt aufgrund des nicht durchgeführten Programms ab (irrwitzig), dann wäre auf rechtlicher ebene die Hölle los.

Das Leben ist voller Gefahren, wollen wir die alle ausschließen, bleibt uns leider keine Zeit und keine Mittel mehr zu leben. Sollten die alten Cessnas vermehrt vom Himmel fallen, dann können wir uns überlegen wie man reagiert.

Die EASA im speziellen kann für solche Freisprechungen nämlich gar keine Haftung übernehmen, da hinter ihr (im Gegensatz zu den NAA’s) kein rechtliches Organ steht, welches dafür haftet. Die EASA ist immer noch keine Behörde!

Ich finde Du hast ein sehr bedenkliches Verständnis vom Bürger und Staat. Ich habe noch nie gehört, dass das LBA für meine Cessna haften würde. In den entsprechenden EU-Verordnungen ist klar geregelt, dass die EASA die alleinige Zuständigkeit für alle Belange hat, die die Sicherheit betreffen. Die EASA hat sich klar positioniert und daran hat sich das LBA zu halten.

Übrigens ist das auch völliger Humbug was Du da schreibst, die EASA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und ist selbst rechtsfähig.


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