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29. Dezember 2013: Von  an Jan Brill
Das den deutschen Steuerbehörden die Zulassung egal ist, glaube ich gerne. Was ist mit den amerikanischen Steuerbehörden, muss für die Leserflugzeuge eine, oder sogar zwei US Steuererklärung(en) für Bundesstaat & Washington, abgegeben werden?

Wir hatten das Thema vor einiger Zeit mit unserer Steuerkanzlei und sind ein bisschen an der Informationslage gescheitert. Diskutiert wurde: N-reg Flugzeug, Eigentümer amerikanischer Trust, Firma in Deutschland. Wir sind soweit gekommen, dass für eine Privatperson als Eigentümer des Trust keine steuerlichen Fallstricke zu erwarten wären (Flugzeug erzielt Einkünfte aus Vercharterung; Charterer ist Pilot, natürliche Person und Eigentümer des Trusts dem die Maschine gehört; Lease-back-to-owner fällt unter persönliches Steuerrecht; Einkünfte des Trusts fallen damit unter Doppelbesteuerungsabkommen für natürliche Personen; alles paletti). Bei juristischen Personen und besonders Kapitalgesellschaften war das ziemlich kompliziert sobald man nicht eine US Niederlassung hatte, zumal die Definitionen im US System und in unserem nicht gerade kompatibel sind. Als wir dann soweit waren, dass es Trust-Konstruktionen gibt, bei denen auf Steuererklärungen verzichtet wird - wenn denn keinerlei Geschäfte in Verbindung mit den USA getätigt werden - was bedeutet hätte, dass Firmenpiloten mit US Validation hätten chartern&fliegen können, aber die mit voller US Lizenz nicht, da haben wir die Aktivitäten gestoppt.

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