Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

4. August 2013: Von  an Achim H.
Das LBA (größtes unbeleuchtetes Luftfahrthindernis in Deutschland) ist eine Behörde, und nach meinem Verständnis (vielleicht weil ich mal Politische Wissenschaften studiert habe?) ist die Behörde für den Bürger da, und nicht umgekehrt.

Wenn ich als PRIVATMANN ein Flugzeug zulassen möchte (etwa weil eine Firma für die Ummmeldung von N auf D ca. €5000 verlangt), dann muss das LBA mich dabei unterstützen und mir das im Rahmen der geltenden Gesetze ermöglichen. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Gehört zwar nicht ganz hierher, zeigt aber wie das LBA oft tickt:

2001 habe ich beim LBA meine IFR-Theorieprüfung abgelegt. Im Fach Flugplanung sollte ich von Frankfurt nach Köln einen Flug für FL xy planen (genaue Daten habe ich vergessen). Ein Blick auf die Streckenkarte zeigte mir, dass ein IFR-Flug auf dem vorgegebenen Level nicht möglich war.

Da ich das für eine Fangfrage hielt, nahm ich also einen erlaubten FL und plante den gesamten Flug - fehlerfrei - damit.

Resultat meiner Theorieprüfung im Fach Flugplanung: Durchgefallen. Da ich mir SICHER war, den Stoff perfekt beherrscht zu haben, rief ich beim LBA an. Auskunft: Ich hätte den Flug in der falschen Höhe geplant, damit sei die gesamte Aufgabe falsch beantwortet, natürlich inkl. aller Daten (Zeit, Sprit ....)

Auf meinen Einwand, der Flug sei in der vorgegeben Höhe nicht zu planen, meinte der Mann vom LBA: "Da sind sie der Erste, den das stört". Das LBA bestand auf einer Wiederholung der Prüfung. Bei einem weiteren Gespräch meinte der Sachbearbeiter "ATC hätte Ihnen ja im Flug eine andere Höhe zuweisen können". Das Fach hieß allerdings FLUGPLANUNG ...

Anstelle mir also eine 1 mit STERN zu geben weil ich den Fehler in der Aufgabenstellung bemerkt hatte, ließ man mich durchrasseln. Mal ganz abgesehen davon, dass ich meine Sachkenntnis etc. auch auf dem falschen Level nachgewiesen hatte!

Ich schrieb über dieses Erlebnis einen detaillierten Artikel für eine Fachzeitschrift. Rückmeldung vom LBA: keine.

Ich bin nicht grundsätzlich mit dem LBA verfeindet, und jedesmal wenn ich dort guten Service bekam habe ich mich auch darüber gefreut. Kam vor. Aber das Gegenteil habe ich öfter erlebt.
6. August 2013: Von Marco Scheuerlein an 
Hallo Alexis,

da ist das LA süd in München nicht besser...ich bin durch Theoriefächer gefallen weil ich von der im Luftrecht vorgesehenen Regelung nicht alle Prüfungsfächer an einem Tag abzulegen gebrauch machte..die Begründung war "unsere Software lässt das nicht zu, jedes Fach das Sie nicht bearbeiten gilt als durchgefallen". nachdem ich dann beim nächsten termin tatsächlich ein fach verhauen habe wollte man mir gar die Ausbildung untersagen. Nur gut das man beim LA nord dann doch auf dem oden von Recht und Gesetz ist und man dort die "nicht abgelegten" Prüfungsteile auch als solche sah..vorallem: bei LA Nord (Bayern) muß man nicht wochen vorher schriftlich um einen Termin bitten..wer bis um halb 8 Uhr da ist und alle nötigen Unterlagen dabei hat, kann schreiben..

Aber zum Thema zurück: Es gibt halt einfach manche Feinheiten über die der Laie stolpern kann, das Amt hat Vorgaben die einfach erfüllt werden müssen (ich rede rein von Technik und Zulassung) wenn die Unterlagen dann net passen kann man im Dreieck springen, sich auf den Kopf stellen und mit den Zehen wackeln, aber hilft nix..die Papiere müssen halt passen..sonst wird im "dümmsten" Fall am Ende bsplsweise aus einer Pa22-108/150 "Colt" eine Pa 22-150 "tripacer" und der Prüfer zur JNP (sorry Lufttüchtigkeitsprüfung) sucht vergeblich Landeklappen, Rücksitzbank, Gepäckraum und eine Serialnummer die zu dem Muster passt, das im Lufttüchtigkeitszeugnis angegeben ist...Resultat: kein Nachprüfschein und riesen Ärger. will doch keiner, oder ??

Gruß

2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang