Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
2013,03,28,10,3002885
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  30 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

7. April 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Heiko L. Bewertung: +1.00 [1]
Es ist für Laien schwer zu begreifen, dass sich Handelsrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht und Verkehrsrecht in Details durchaus widersprechen können, und zwar sowohl national wie auch auf EU-Ebene. So kann es mehrere konkurrierende Wahrheiten geben, und man neigt dazu sich die passende zu eigen zu machen. Eine annehmbare Sichtweise für Multimillionäre. Für Normalos gilt: Priorität hat leider knallhart das Verkehrsrecht (EASA, Lizenzen, Erlaubnisse), weil da der Versicherungsschutz dranhängt.
3. Mai 2013: Von Mathias Göschl an Ernst-Peter Nawothnig
+++ breaking news +++ breaking news ++++

Piloten in den Vereinen dürfen Gäste mitnehmen und dafür eine Beteiligung an den Kosten annehmen. Das hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in einem Schreiben an die Landesluftfahrtbehörden geklärt.



3. Mai 2013: Von Max Sutter an Mathias Göschl
Warum "in den Vereinen"? Gab es diese Einschränkung bislang auch schon? Und was, wenn ein Pilot, der zugleich Mitglied eines Vereines ist, zum Behufe eines Fluges auf dem freien Markt ein Flugzeug chartert?

Ich schlage als neue Präambel des Grundgesetzes vor:Die Bürger sind für die Beamten da. Sie haben den stets zu Unrecht als Staatsdiener Bezeichneten huldvoll und untertänigst zu begegnen. Bürger(-innen) mit Pilotenschein gelten pauschal als reiche Säcke (Säckinnen) und genießen deshalb nicht den Schutz des Grundgesetzes.
3. Mai 2013: Von Sibylle Glässing-Deiss an Mathias Göschl Bewertung: +1.00 [1]
Zumindest seitens des Bundesverkehrsministeriums ist nunmehr mit Schreiben vom 29.04.13 eine Klarstellung, bzw. ein Aufschub erreicht worden:

Vorbehaltlich einer abschließenden Klärung durch die Kommission
hat daher das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zunächst entschieden, dass bis zur endgültigen Klärung durch die
Kommission

 Mitflüge gegen Selbstkosten innerhalb von Vereinen,
 Mitflüge bei gleichgerichteten Interessen im Sinne einer Fahr/
Fluggemeinschaft,
 Mitflüge unter Verwandten und engen Bekannten,
 Absetzflüge von Fallschirmspringern, sofern diese nicht im
Rahmen eines gewerblichen Unternehmens angeboten werden,

nicht die Kriterien der Definition der gewerblichen Tätigkeit der Verordnung
(EG) Nr. 216/2008 erfüllen.

Diese Flüge sind hiermit bis auf
Weiteres auch für Inhaber einer Privatpilotenlizenz gestattet
.

Dazu im einzelnen der AOPA-Newsletter 196 vom 03.05.2013:

https://aopa.de/

https://aopa.de/aktuell/problematik-der-entgeltlichen-fluege-fuer-privatpiloten-geloest.html


Problematik der entgeltlichen Flüge für Privatpiloten gelöst!

SIBYLLE GLÄSSING-DEISS
Vizepräsidentin
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e. V.
30. Juni 2014: Von Malte Höltken an Sibylle Glässing-Deiss
Es geht weiter:

https://aopa.de/aktuell/selbstkosten-und-vereinsrundfluege740.html

Besten Grusz,

  30 Beiträge Seite 2 von 2

 1 2 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang