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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. März 2013: Von Thomas Dietrich an Peter Schneider
Peter,

da hast Du etwas gründlich missverstanden. Natürlich macht die OUV absolut korrekte Messungen.
Aber vor der Zulassung, in der VVZ Phase, kann ich als Hersteller festlegen, wie mein Flugzeug betrieben wird. Für die Eagle bietet sich an den Betrieb in die Kategorie Normalflugzeug und Kunstflugzeug aufzuteilen. Als Normalflugzeug bietet sich eine geringe zulässige Startdrehzahl an, wie Lyc das eben lt Manual zulässt. Zb oversquare setting von 29"Hg MP / und 2050 RPM.

Damit steigt die Eagle noch besser als mancher umgedrückter Joghurtbecher, ist wegen einer Blattspitzengeschwindigkeit von ca 210m/s oder M .72 auch noch recht leise. Ohne irgendwelche Gomolzigtüten.


In der Katergorie Kunstflug ist das was anderes, aber da hilft auch kein Gomolzig Auspuff. Sondern nur operativ leises Fliegen.

Falls es sich hier um eine D reg Eagle ( vielleicht Sogar die EEMM) handelt, wurde sdie nur in der Kat Kunstflug zugelassen. Das würde ich mal mit dem LBA reden, ob eine weitere Zulassung in der kat Normalflugzeug möglich wäre und dann wie oben beschrieben verfahren.
1. März 2013: Von Timm H. an Thomas Dietrich
Hallo nochmal,
Vielen Dank nochmal für eure rege Beteiligung!!

Zur Eagle: Der Flieger ist schon länger nicht mehr im Besitz des Erbauers. Von daher schränkt es die Möglichkeiten etwas ein.
Und ja sie ist D-reg. ( nicht EEMM).
5. März 2013: Von Andreas Konzelmann an Timm H.
Kunstflugzeuge und Hubschrauber sind von der Pflicht eines Lärmschutzzeugnisses ausgenommen. Dennoch kann jeder Halter bei einer anerkannten Stelle (z.B. OUV) eines erstellen lassen. Dies wird dann auch problemlos anerkannt.

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