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4. April 2023: Von F. S. an Flieger Max L.oitfelder

Das ist ja genau das, was ich sage: Die bisher erteilte Freigabe gilt weiter!

Bitte beachten: Echo ist auch controlled airspace im Sinne der ICAO!

4. April 2023: Von Markus Layr an F. S.

Ich hatte letztes Jahr bei DETSA Richtung Bozen in FL160 IFR gecancelled und dachte ich kann dann da ich ja nun VFR im Luftraum E unterwegs war einfach sinken aber vom Lotse kam dann sofort "STOP DESCENDING" weil ich im Grenzgebiet unterwegs war und er den Sinkflug zuvor koordinieren musste.

Hattet ihr so eine Situation auch schon mal?

Ich werde beim nächsten Mal lieber in so einer Situtation nachfragen auch wenn ich ja nicht falsch gehandelt hatte (der Luftraum D startet dort ab FL165)?

4. April 2023: Von Christian Weidner an Markus Layr Bewertung: +1.00 [1]
Common sense wäre m.E. dem Lotsen sagen, daß Du cancelst, wenn Du danach trotzdem in C einfliegen darfst (wenn noch außerhalb)
Oder
Du cancelst, wennDu schon drin bist im C, eine Verpflichtung, Dich danach sofort in Luft aufzulösen, besteht nicht.
4. April 2023: Von Markus Layr an Christian Weidner

Ok danke für die Info.

Ich war zuvor in der Glocker CTA welche ab FL 14,5 startet noch in Luftraum D, danach aber knapp unterhalb der Padova CTA bereits in Luftraum E (und bliebt dann auch in Luftraum E).

4. April 2023: Von Andreas KuNovemberZi an F. S.

"Das ist ja genau das, was ich sage: Die bisher erteilte Freigabe gilt weiter!"

Du hattest zuvor eine IFR clearance bekommen, in der Regel am Boden und Änderungen in der Luft. Diese Clearance gilt dann denklogisch auch nur für IFR.
Probier's doch einfach mal selbst und berichte dann, aber bitte ermutige nicht andere hier, das zu probieren.
Du gefährdest damit den Luftverkehr.

Versuche mal in die Milano TMA (class A) einzufliegen mit Deiner Begründung...

Es gelten für Dich nach Canceln immer die Sichtflugregeln des Luftraumes, in dem Du Dich gerade befindest.
Wenn Du schon in Class C bist, dann gelten für Dich natürlich die Sichtflugregeln für Class C. Das erfordert logischerweise Freigaben für alles, was Du an Deinem Flugweg ändern willst.

4. April 2023: Von Flieger Max L.oitfelder an Markus Layr Bewertung: +2.00 [2]

"Until leaving the controlled airspace, these flights shall be separated
from other controlled flights requiring separation." deshalb ist für den Sinkflug schon eine Freigabe erforderlich.

4. April 2023: Von F. S. an Andreas KuNovemberZi

Praktisch liegen wir gar nicht auseinander - rein formal ist Deine Argumentation aber widersrpüchlich:

Du hattest zuvor eine IFR clearance bekommen, in der Regel am Boden und Änderungen in der Luft. Diese Clearance gilt dann denklogisch auch nur für IFR.

...

Es gelten für Dich nach Canceln immer die Sichtflugregeln des Luftraumes, in dem Du Dich gerade befindest.
Wenn Du schon in Class C bist, dann gelten für Dich natürlich die Sichtflugregeln für Class C. Das erfordert logischerweise Freigaben für alles, was Du an Deinem Flugweg ändern willst.

Das passt nicht zusammen:
Die Sichtflugregeln im Luftraum C besagen, dass Du eine Flugverkehrskontrollfreigabe brauchst. Diese beinhaltet den Flugweg, Höhe, etc. (Entgegen der häufig gebrauchten sprachlichen Abkürzung braucht man nicht nur einer "Einflugfreigabe" in Luftraum C).
Wenn die vorher erhaltene IFR-Freigabe mit dem Flugregelwechsel automatisch ungültig würde, brauchte man in diesem Moment eine neue für VFR - und zwar nicht nur, wenn man "am Flugweg was ändern will", sondern immer.

Daher ist der "denklogisch" einzig mögliche Zustand, dass die vorher erteilte Flugverkehrskontrollfreigabe automatisch auch für die Fortsetzung unter VFR gilt - so lange, bis der Lotse sie ändert und der Pilot die geänderte Freigabe akzeptiert.


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