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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Juni 2020: Von Toni S. an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

...Und nun sind wir wieder bei der Frage, ob "einschlägige Luftraumanforderung" sich auf den Luftraum eines bestimmten Landes bezieht oder vll doch eher darauf, dass man z.B. zum Befliegen einer TMZ einen Transponder braucht oder zur Nutzung des RVSM Airspace eben RVSM-konforme Ausrüstung braucht. Letzteres macht viel mehr Sinn und so war es von der EASA vmtl auch gemeint. Was nicht heißt, dass es auch rechtlich so eindeutig ist, sonst hätten wir die Diskussion ja nicht :-/


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