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28. Oktober 2015: Von Tobias Schnell an Jan Brill
Ja, die 15 Stunden Instruction zum Erwerb des EIR zählen später für den kompetenzbasierten Lehrgang zum normalen IR dazu. Das ist unstrittig.
OK, jetzt hat der Bewerber im Rahmen der EIR-Ausbildung (u.a.) 15 Stunden mit einem FI-IR gemacht und nach Erhalt der Berechtigung 30 Stunden IFR-PIC geflogen. Dann bleiben doch nur noch 10 Stunden übrig, die er dann für den Erwerb des CB-IR mit FI-IR oder IRI fliegen muss!? Mit denen käme er auf 25 Stunden "instrument instruction" in total.

Oder müssen die 25 Stunden instrument instruction im Rahmen des CB-IR-Lehrgangs geflogen sein (siehe Edit zu meinem Post oben)? Genau das verneinst Du doch aber in dem von mir zitierten Part?

Auf welchem Schlauch stehe ich ;-)?

Grüße
Tobias
28. Oktober 2015: Von Jan Brill an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
OK, jetzt hat der Bewerber im Rahmen der EIR-Ausbildung (u.a.) 15 Stunden mit einem FI-IR gemacht und nach Erhalt der Berechtigung 30 Stunden IFR-PIC geflogen. Dann bleiben doch nur noch 10 Stunden übrig, die er dann für den Erwerb des CB-IR mit FI-IR oder IRI fliegen muss!? Mit denen käme er auf 25 Stunden "instrument instruction" in total.


Ja das ist ja richtig. Darum geht's aber gar nicht.
Es geht um die 30 Stunden PIC-Zeit die er nicht anrechnen darf. Sondern nur 15. Darauf bezog sich mein Einwand zu Ihrem Beitrag.

Dass er nur noch 10 Stunden mit IR-Lehrer fliegen muss hängt nicht mit seinen 30 Stunden IFR-PIC-Zeit zusammen, von denen er nur 15 anrechnen darf, sondern damit, dass er 15 Stunden Ausbildung für den kompetenzbasierten Weg zum IR im Rahmen des EIR schon erledigt hat.


Jan Brill

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