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14. Februar 2015: Von Matthias S. an Johannes König
Tschuldigung aber was bedeutet denn nun genau:

CTA C 'E' 7500 (1000 AGL) - FL 125


Fliege ich nun in "E" ?

Was soll das "CTA C" ? Ist man da nun im Kontrollierter Luftraum und es besteht CVFR Pflicht ?
14. Februar 2015: Von Philipp Tiemann an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]
Entscheidend für die Freigabepflicht ist immer die ICAO-Luftraumklasse, und nicht die weitere Bezeichnung des Luftraumgebildes, wie CTA, TMA, etc. Auch TMAs gibt es als Klasse A-TMAs (z.B. Rom, London, Paris), Klasse D-TMAs (Scottish), Klasse-E TMAs (z.B. Brindisi), etc.

CTA ("Control Area") ist ein Gebilde kontrollierten Luftraums in der Umgebung eines Flughafens, wobei die Untergrenze dieses Luftraums nicht den Boden berührt. Der Begriff wird eben in Deutschland nicht verwendet. Das C dahinter bezeichnet nur einen bestimmten Sektor dieser CTA.
14. Februar 2015: Von Richard Georg an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]
"CTA C" ist hier der Name bzw. Bereich der CTA wie "CTA Großglockner" oder "CTA Arlberg" könnte auch "CTA Zone Nr. 1/XYZ" sein.
14. Februar 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]
Das unsägliche "CVFR" gibt es nur in Deutschland.

In der CTA ist man in Luftraum E wenn man über 7500' MSL und mehr als 1000' GND ist, bis FL125.
14. Februar 2015: Von Norbert S. an Richard Georg
bitte mal CAT auf CTA (Control Area) hin editieren, sonst blickt hier keiner mehr durch ...

Hellau!
14. Februar 2015: Von Adam Trzcinski an Flieger Max L.oitfelder
Das unsägliche "CVFR" gibt es nur in Deutschland.

Nein, auch in Deutschland meines Wissen mit Einführung JAR-FCL/EU-FCL nicht mehr. Sollte Bestandteil jeder Lizenz sein. (Keine Gewähr für UL-Lizenzen...)
14. Februar 2015: Von Bernhard T. an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]
Das ist nur ein Name und sagt erstmal nichts über die Luftraumklasse aus.

CTA C = CTA Center
CTA N = CTA North
CTA S = CTA South
CTA Glockner
CTA Arlberg

Denke das verwirrt etwas weniger ;)
14. Februar 2015: Von Flieger Max L.oitfelder an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]
Okay, GAB es nur in Deutschland. Umso besser.

Übrigens: wer sich beim Aus-Flug von D ins Aus-Land ärgert dass Manches dort anders geregelt ist darf sich bei überschüssiger Freizeit gerne auf die Suche machen, ob es nicht vielleicht doch Deutschland ist, wo so Einiges (zumindest in der Vergangenheit) von Vorgaben der ICAO abweicht.

Auf die Schnelle fielen mir da ein: Sprechfunkverfahren, Überland-Sicherheitsmindesthöhe (2000'), CVFR, Noise Abatement Procedures (1500'), ...
14. Februar 2015: Von Olaf Musch an Flieger Max L.oitfelder
Nur aus Neugier:

Wo finde ich denn die ICAO-Version (oder EASA-Version) der von Dir genannten Regeln/Verfahren genau?

Insbesondere Sprechfunkverfahren und Sicherheitsmindesthöhe würden mich mal interessieren.
Irgendwo in EASA-Ops?

Olaf
15. Februar 2015: Von Alfred Obermaier an Olaf Musch
Olaf, ganz einfach die Veröffentlichungen zu SERA, LuftVO (neu) in den NfL nachlesen. Da gibt's eine Inflation von NfL's um Deine Neugier zu befriedigen.



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16. Februar 2015: Von Johannes König an Bernhard T. Bewertung: +1.00 [1]
Nochmals vielen Dank an alle.
Der Flug selbst ist dann leider wegen Nebels ausgefallen (bei OVC002 startet es sich schlecht...), aber zumindest bin ich jetzt wieder ein Stückchen schlauer hinsichtlich SERA.

Und eins muss man den Innsbruckern lassen, CTA C ist nun wirklich eine denkbar unglückliche Bezeichnung für einen Luftraum der Klasse E :-)

Da die Inversion hier in München wohl noch mindestens 5 Tage stabil liegt, muss ich mich wohl anderweitig beschäftigen...

Grüße aus dem Süden,
Johannes

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