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14. Februar 2015: Von Philipp Tiemann an Matthias S. Bewertung: +1.00 [1]
Entscheidend für die Freigabepflicht ist immer die ICAO-Luftraumklasse, und nicht die weitere Bezeichnung des Luftraumgebildes, wie CTA, TMA, etc. Auch TMAs gibt es als Klasse A-TMAs (z.B. Rom, London, Paris), Klasse D-TMAs (Scottish), Klasse-E TMAs (z.B. Brindisi), etc.

CTA ("Control Area") ist ein Gebilde kontrollierten Luftraums in der Umgebung eines Flughafens, wobei die Untergrenze dieses Luftraums nicht den Boden berührt. Der Begriff wird eben in Deutschland nicht verwendet. Das C dahinter bezeichnet nur einen bestimmten Sektor dieser CTA.

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