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28. November 2014: Von Tobias Schnell an Uwe Kaffka
Der Safety Pilot muss das Flugzeug als PIC fliegen dürfen. Du musst Dich nirgendwo anmelden und Dich auch an keinen Syllabus halten. Part 61-Ausbildung muss ja auch in keiner Flugschule stattfinden - jeder CFII darf Dich schulen. Beachte aber, dass Du für den "offiziellen" Teil der Ausbildung Visum+TSA und damit doch wieder eine Flugschule brauchst.

Allerdings: Nur im Selbststudium 25 Stunden unter der Haube "abzureißen" mit der Erwartung, dass dann 15 Lehrerstunden reichen, um auf Prüfungsniveau zu kommen - ich habe Zweifel. Ein wenig etwas beibringen oder Dich zumindest fordern sollte der Safety Dich schon. Aber statt einem IRI/CFII tut es sicher auch ein pädagogisch nicht ganz unbedarfter IFR-Pilot.

Grüße
Tobias
29. November 2014: Von Uwe Kaffka an Tobias Schnell
„25 Stunden unter der Haube "abzureißen"

Das reine abreißen wäre auch nicht mein Ziel. Will mich ja später auch confident in IMC fühlen.
Dennoch würde das den nötig langen USA Aufenthalt verkürzen/halbieren, lässt sich evtl. Besser mit Beruf und Familie vereinbaren und die Kosten blieben auch überschaubar, wenn man sich dazu die Lisa schnappt ( die ja leider nicht mehr in Schönhagen steht :-( )


„25 Stunden kannst Du auch mit einem Safety Pilot auf einem EASA-registrierten Flugzeug fliegen."

Geht das auch mit der Europäischen Gesetzgebung und deutschen Verordnungen konform? Ich hatte dazu mal etwas Schriftverkehr (3 Jahre her) mit einem RW eines Konkurrenz Magazin von PuF und der meinte, in D fliegen unter der IFR-Haube nur mit FI, da es seiner Ansicht legal nur als Schulung gehe. Ich wollte das allerdings nur als VFR-Notfalltraining machen.

Grüße Uwe
29. November 2014: Von Tobias Schnell an Uwe Kaffka
Geht das auch mit der Europäischen Gesetzgebung und deutschen Verordnungen konform?

Ich wüsste nicht, warum nicht - siehe Paragraph 18 LuftVO:


Grüße
Tobias

29. November 2014: Von Uwe Kaffka an Tobias Schnell
Ja, so dachte ich auch. Ich kann es leider nicht mehr genau wiedergeben will auch nichts falsches sagen. Ich glaube er bezog sich dabei auf die PIC Regelung (linker Sitz außer bei Ausbildungs- & Prüfungsflügen oder wenn so vom Halter bestimmt). https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__2.html


Ich will auch nichts tot reden. Ich hatte nur schon einmal den Fall, dass die Behörde für die Verlängerung der Klassenberechtigung eine Kopie der Flugbucheinträge vom letzten Jahr gefordert hat. Nicht das dabei einer wichtigen Person, was noch viel Wichtigeres auffällt. Deshalb die genaue Nachfrage.

Danke für Eure Mühe
Grüße Uwe
29. November 2014: Von Tobias Schnell an Uwe Kaffka
Ich glaube er bezog sich dabei auf die PIC Regelung (linker Sitz außer bei Ausbildungs- & Prüfungsflügen oder wenn so vom Halter bestimmt). https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__2.html

Da gibt es ja auch keinen Widerspruch - der PIC sitzt links unter der Haube, rechts sitzt ein berechtigter Safety-Pilot gem. § 18 LuftVO.

Nicht das dabei einer wichtigen Person, was noch viel Wichtigeres auffällt.

Wir reden in Deinem Falle ja von der FAA ;-).

Grüße
Tobias
29. November 2014: Von Lutz D. an Tobias Schnell
Ist die LuftVO hier überhaupt noch einschlägig? Man verliert ja langsam den Überblick. Aber eigentlich müsste das irgendwo in Part FCL oder NCO geregelt sein?
30. November 2014: Von Tobias Schnell an Lutz D.
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Allerdings habe ich in den EASA-Dokumenten spontan nichts dazu gefunden. Die LuftVO ist ja grundsätzlich nicht aufgehoben - und so lange EU-Recht nichts anderes regelt...

2. Dezember 2014: Von Julian Koerpel an Tobias Schnell
Wer noch kurzfristig mitmag um sein IR in USA (Praxis) mit uns zu machen:
- Wir haben auf unserer Tour noch ein Zimmer frei (ab 28.3. in KPIE, Florida)

Bei Interesse gern melden: julian(punkt)koerpel(at)gmail(punkt)com

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