Hmm. verstehe das Problem NICHT... die Verlängerungsvoraussetzungen einer Klassen- oder Musterberechtigung an sich sind doch nicht von den Flugstunden unter bestimmten Flugregeln abhängig.
FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen - Flugzeuge
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(Markierungen zur besseren Verständlichkeit eingefügt)
b)
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Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.
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(1)
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Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der Bewerber:
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i)
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innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9 dieses Teils bei einem Prüfer absolvieren
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ii)
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innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:
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6 Stunden als PIC,
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12 Starts und 12 Landungen sowie
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einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.
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