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16. August 2014: Von Wolfgang Lamminger an Stefan W.
Hmm. verstehe das Problem NICHT... die Verlängerungsvoraussetzungen einer Klassen- oder Musterberechtigung an sich sind doch nicht von den Flugstunden unter bestimmten Flugregeln abhängig.

FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen - Flugzeuge

...

(Markierungen zur besseren Verständlichkeit eingefügt)

b)

Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

(1)

Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der Bewerber:

i)

innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9 dieses Teils bei einem Prüfer absolvieren

oder

ii)

innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:

-

6 Stunden als PIC,

-

12 Starts und 12 Landungen sowie

-

einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.

16. August 2014: Von Stefan W. an Wolfgang Lamminger
Wolfgang,
Vielen Dank für den Hinweis. Meine Frage ist damit beantwortet.

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