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20. November 2013: Von RotorHead an Achim H.
Wenn wir schon beim richtig Lesen sind: in der LuftVO heißt es zu Staffelung in F: IFR von IFR soweit bekannt. Das ist nicht dasselbe wie "IFR von IFR" und bedeutet auch nicht, dass nur jeweils ein Flugzeug im Luftraum nach IFR fliegen darf. Auch in A wird IFR von IFR gestaffelt, mit sicherlich mehr als einem Flugzeug im selben Luftraum. Dass eine Staffelung im unkontrollierten Luftraum konzeptionell gar nicht möglich ist, hatte ich schon genannt.

Die Abkürzung "LuftVO" heiß ausgeschrieben "Luftverkehrs-Ordnung". Deren Erlaß bzw. Änderungen daran bedürfen der Zustimmung des Bundesrats (§ 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG). Der Bundesrat ist kein Verwaltungsorgan...

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