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28. August 2012: Von Claudius Wagner an Achim H.
Das ist wahrscheinlich richtig! Obwohl die JAR-FCL 1.190 (a) von einem "Bewerber" spricht. -> "Der Bewerber für eine IR(A) muss[..] mindestens 50h Überlandflugzeit [..] verfügen...".

Es ging mir auch eigentlich nur darum, zu welchem Zeitpunkt ich mit der Ausbildung anfange. Also noch zu JAR-FCL oder schon zu EU-FCL (unabhängig möglicher Erleichterungen der Theorie). Aber wenn mir auf einmal die hälfte meiner "Cross-Country" Stunden ab April 2013 nicht mehr als Diese anerkannt werden und ich deswegen nochmal round about 25h nachlegen muss, nur weil ich oft nicht auf einem fremden Platz gelandet bin, dann bekäme die Sache eine ganz neue Gewichtung!

Daher die Frage ob das augegorener Quatsch ist oder jemand wirklich dazu informationen hat. Wenn ich dazu schon eine Entscheidung treffen muss, möchte ich doch wenigstens im Ansatz versuchen durch diesen Regularienjungel etwas durch zu blicken, um nicht irgendwann auf unschöne Überraschungen zu stoßen.

Und da helfen, wenn bestimmt auch nicht Böse gemeint, Kommentare wie "Such' Dir eine andere IR-Schule, es gibt genug. " recht wenig!!

Gruß

28. August 2012: Von  an Claudius Wagner

„Überlandflug" bezeichnet einen Flug zwischen einem Ausgangspunkt und einem Zielpunkt auf einer vorgeplanten Route nach Standard-Navigationsverfahren. (EU-Verordnung 1178/2011)

Von Landung lese ich da nichts. Nachweisen müsste man es im Zweifel wohl können. Aber letztlich trägt man die Stunden in ein Formular ein, dass die ATO abzeichnet, und los geht's. Also ist der Tipp mit dem Schulwechsel so verkehrt nicht.

28. August 2012: Von Achim H. an 
Also ist der Tipp mit dem Schulwechsel so verkehrt nicht.

Wenn ich wegen jedem Problem dieser Größenordnung die Schule gewechselt hätte, wäre ich jetzt bei allen 27 FTOs durch. Etwas Leidensfähigkeit und Persistenz ist vorausgesetzt.
28. August 2012: Von Lutz D. an 
Im Grunde ist das schon ein Qualitätsmerkmal von Schulen, dass die bemüht sind, dem Schüler ein gutes Produkt zu verkaufen und es im Rahmen des erlaubten als Dienstleister so einfach wie möglich zu machen. (Es spricht fliegerisch viel dafür, dass man in den 50h möglichst viele andere Plätze besucht, aber das ist eine andere Frage).


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