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28. August 2012: Von  an Claudius Wagner

„Überlandflug" bezeichnet einen Flug zwischen einem Ausgangspunkt und einem Zielpunkt auf einer vorgeplanten Route nach Standard-Navigationsverfahren. (EU-Verordnung 1178/2011)

Von Landung lese ich da nichts. Nachweisen müsste man es im Zweifel wohl können. Aber letztlich trägt man die Stunden in ein Formular ein, dass die ATO abzeichnet, und los geht's. Also ist der Tipp mit dem Schulwechsel so verkehrt nicht.

28. August 2012: Von Achim H. an 
Also ist der Tipp mit dem Schulwechsel so verkehrt nicht.

Wenn ich wegen jedem Problem dieser Größenordnung die Schule gewechselt hätte, wäre ich jetzt bei allen 27 FTOs durch. Etwas Leidensfähigkeit und Persistenz ist vorausgesetzt.
28. August 2012: Von Lutz D. an 
Im Grunde ist das schon ein Qualitätsmerkmal von Schulen, dass die bemüht sind, dem Schüler ein gutes Produkt zu verkaufen und es im Rahmen des erlaubten als Dienstleister so einfach wie möglich zu machen. (Es spricht fliegerisch viel dafür, dass man in den 50h möglichst viele andere Plätze besucht, aber das ist eine andere Frage).


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