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Hallo alle Miteinander,
ich habe das an mich gerichtete Schreiben der DFS an die Redaktion gefaxt. Ich denke, in Kürze hat die Fliegergemeinde Klarheit.
Gruß Jörg Bitterlich
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Hallo Herr Bitterlich,
vielen dank für die Übersendung des Schreibens. Meine Interpretation:
DON'T PANIC !
Es handelt sich tatsächlich im eine recht moderate Gebührenerhöhung u, 4-6 Prozent.
Der in Punkt 4. genannte Betrag von 162,54 Euro muss in die obige Formel R = t * p eingesetzt werden, wobei p = MTOW[in Tonnen]/50 hoch 0,7 ist. Im Exponent liegt auch tatsächlich die Erhöhung der stieg nämlich von 0,5 auf 0,7.
So wie ich das Schreiben lese bezieht sich dies auf die An- und Abfluggebühren NICHT auf die Streckengebühren, deren Höhe nach der gültigen AIP unverändert bleibt. Die unglückliche Formulierung "Vormalige Bestimmungen ..." bezieht sich auf die VFR- und< 2.000 kg Pauschalen für Anfluggebühren an kontrollierten Plätzen die es bis Dato gab. Diese werden nun durch die Formel ersetzt. Für unser Leserflugzeug Lisa beispielsweise ergibt sich dabei so gut wie keine Änderung, für die 1,7 Tonnen schwere PA30 eine Erhöhung von 5,4%.
Beispiel Anflug kontrollierter Platz für Leserflugzeug Lisa:
p = 1/50 = 0,02 (999 kg aufgerundet) ... dann hoch 0,7 = 0,064672700657736 also p = 0,6467.
Das dann in die Formel R = t * p einsetzen, also
Gebühr = 162,54 Euro * 0,06467 = 10,51 Euro Anfluggebühr plus MwSt.
Also keine Panik. Eher bemerkenswert ist vielmehr die extrem kurzfristige Mitteilung durch die DFS, sowie die kaum verständliche Formulierung des Schreibens und der umständliche Aufbau der Preisinformation. Wenn wir unsere Preisinformationen so gestalten würden (Heftpreis im 1.000er Pack auf logarithmischer Skala angeben und dann unsere Leser Bruchrechnung und Potenzierung im Kopf machen lassen), hätten wir wohl deutlich weniger Abonnenten ...
viele Grüße, Jan Brill
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Sorry, aber ich muss einfach fragen: Welcher Teil des ersten Satzes nach "Sehr geehrte Damen und Herren" war da jetzt mißverständlich? Da steht "...bei der Erhebung von Flugsicherungs-AN- UND ABFLUGGEBÜHREN".
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Hallo Frau Behrle,
sorry, aber ich muss sagen: Keine Frage,es geht ganz klar um An- und Abfluggebühren. Aber nicht das "Was" ist entscheidend, sondern das "Wie". Den Inhalt des Schreibens hätte man genauso gut mit klaren, strukturierten Sätzen für alle verständlich rüberbringen können, anstatt in teilweise verschwurbeltem Beamtendeutsch. Deshalb ein herzliches Dankeschön an Jan Brill für Aufklärung.
Freundliche Grüße Jörg Bitterlich
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>Keine Frage,es geht ganz klar um An- und Abfluggebühren.<
Das wurde ja von einigen Diskutanden und vom OP anders gesehen, deshalb meine Frage.
>Aber nicht das "Was" ist entscheidend, sondern das "Wie". Den Inhalt des Schreibens hätte man genauso gut mit klaren, strukturierten Sätzen für alle verständlich rüberbringen können, anstatt in teilweise verschwurbeltem Beamtendeutsch.<
Da steh ich auf dem Schlauch - ich find das nicht so unverständlich. Aber so wichtig ist es nicht...
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Vielleicht verrechne ich mich da nach Adam Riese: 2/50=0,04. Das hoch 0,7 = 0,105061. Das mal dem Basissatz ist 17,07 Euro. Drunter geht nix mehr, weil die Grenze bei 2 Tonnen ist. Ich werde also 70 Prozent mehr blechen müssen.
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... welche Grenze bei 2 Tonnen?
MfG jb
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Sehr geehrter Herr Brill,
"4. Terminal unit rate....
...and for aircraft weighing less than 2 tonnes will no longer apply after 1 Jan 10" heißt, Minimum ist 2 Tonnen nach meinem Verständnis. MFG
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Moin,
gibt keinen Mindestsatz beim Gewichtsfaktor. Es werden die Tonnen mit drei Dezimalstellen genommen und dann der Faktor p kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.
Fällig wird bei An- und Abflug auch nur eine Gebühr, Zähleinheit ist der Abflug.
(Telefonische Auskunft der Gebührenstelle).
Der von Ihnen zitierte Satz bezieht sich auf die bisherige Regelung mit Pauschal 10,70 + MwSt für< 2 Tonnen und den darüber VFR um 60% verminderten Satz. Das ist passé.
viele Grüße, Jan Brill
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Moin moin,
ahaa, dann wird sogar mal, je nachdem, im Einzelfall die Gebühr auch deutlich günstiger! Danke für die Klarstellung. MFG
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