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2. November 2009: Von Philipp Tiemann an Gerd Wengler
Na ja, das kann wohl nicht ganz vergleichen, denn das eine ist eine Ausrüstungfrage, das andere eine Lizenzfrage. Und bei den Lizenzen ist es nun mal so, dass diese, dank ICAO, weltweit gültig sind, d.h. mit Ami-Lizenz und Ami-Registierung kann man in Deutschland (und im ganzen Rest der ICAO-Welt) auch ohne weitere Lizenzen fliegen, da können die lokalen Luftfahrtbehörden absolut nicht eingreifen (höchstens über die Einfluggenehmigung, aber das ist dann wiederum keine Lizenzfrage, sondern eine Frage der AIP.)

Genau aufgrund dieses Sachverhslts tut sich EASA ja auch im Kampf gegen die n-registierten Flugzeuge so schwer, denn es handelt bei den Lizenzen hier ganz einfach um erworbene Rechte, die man nícht einfach per Verordnung wegradieren kann.

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