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5. Juni 2005: Von RotorHead an Norbert V.H. Lange
Falls hier irgendjemand lesen kann und das auch tut, wird dieser feststellen, dass ich einen Fall geschildert habe, in dem ein Mitarbeiter oder Angehöriger der Bundeswehr möglicherweise eine Straftat begangen hat (§ 344 StGB). Zusätzlich ist die Informationsbereithaltung der Bundeswehr nachweislich mangelhaft. Eine Luftraumverletzung lag jedenfalls nicht vor.

Den Antworten zur Folge können oder wollen einige Teilnehmer an diesem Thread nicht lesen.
6. Juni 2005: Von Norbert V.H. Lange an RotorHead
Ob eine Luftraumverletzung vorlag oder nicht, werden die Aufzeichnungen der oder des AWACS eindeutig nachweisen.

Henry

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