Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

12. März 2004: Von  an Ralf Valerius
Hallo beide,

den Vorschlag mit dem GPS Kurs für IFR zugelassene GPS Approches finde ich eine gute Idee. Soweit ich weiß, benötigt man sowieso eine Art Zertifizierung, um solche Approaches überhaupt legal zu fliegen. Ich wäre dabei, wenn es nicht so weit weg wäre......
19. März 2004: Von Dieter Leusch an 
Hallo Wolff Ehrhardt, Hallo Jan Brill
man benötigt tatsächlich eine "Zertifizierung", um veröffentlichte GPS-Approaches legal zu fliegen.
Wir, d.h. H.Teegen und einige Lehrberechtigte, haben (z.B. in Eggenfelden) vor ein paar Jahren solche Seminare für PuF durchgeführt.Ich war als Lehrer dabei für das Trimble 2000/2101 und das KLN 90B, damals noch als GPS/RNAV-Beauftragter für das Training bei Augsburg Airways.
Nachdem heute mehrere Plätze GPS-Approaches im LR "F" bekommen haben, sollten wir das wiederholen, wenn genügend Interesse vorhanden ist.
Im Folgenden die Forderung für eine Einweisung in die Durchführung von GPS/RNAV-Approaches lt. NfL II-120/99 sowie der Verweis auf das AC 0123 vom 29.05.97 von Transport Canada(Auszug), das als erste Grundlage diente:

NfL II - 120/99 Letztes update:01. Juli 2001
Anforderungen an die Qualifikation von Luftfahrern zur Nutzung von GPS standalone-Nichtpräzisionsanflugverfahren
Mit Wirkung vom 8. Oktober 1998 hat die DFS erste GPS-Verfahren veröffentlicht, die nicht mehr auf bodengestützte Anlagen zurückgreifen ("GPS-standalone", AIC 14/98). Diese Verfahren waren in der Erprobungsphase nur einem einge-schränkten Nutzerkreis zugänglich.
Die Erprobungsphase ist abgeschlossen. Mit Wirkung vom 02. Dezember 1999 können die von der DFS veröffentlichten Anflugverfahren von hierfür qualifizierten Luftfahrern genutzt werden.

1. Regelungen für Luftfahrtunternehmen
Die Nutzung von GPS standalone-Anflugverfahren in Luftfahrtunternehmen ist bereits durch NfL II-97/98 (Abschnitt III, Nationale flugbetriebliche Regelungen) geregelt.

2. Allgemeine Anforderungen an die Luftfahrerqualifikation:
Für eine sichere Durchführung von GPS Stand-Alone Nichtpräzisionsanflügen sind ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse über diesen Verfahrenstyp zwingend erforderlich und rechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.
Anforderungen an die Luftfahrerqualifizierung sind in der Luftverkehrsordnung (§1) sowie in nationalen und internationalen Vorschriften geregelt (§69 (4) LuftPersV, JAR-OPS 1.950). Luftfahrer, die GPS Stand-Alone - Nicht-präzisionsanflüge durchführen wollen, müssen sich ausreichend mit den Grundlagen, Besonderheiten und Beschränkungen von GPS sowie mit der Handhabung der GPS-Ausrüstung an Bord des Luftfahrzeugs vertraut gemacht haben.
Die Qualifikation der Luftfahrer in der Anwendung der GPS-Verfahren und der Verwendung von GPS-Empfängern ist nachzuweisen! Als Nachweis gelten u.a. Bestätigungen von Geräteherstellern oder von ihnen anerkannten Trainingseinrichtungen, Flugschulen sowie Fluglehrern (einschl. Einweisungs-berechtigte und Prüfer). Die Bestätigung kann über einen Eintrag im Flugbuch erfolgen.

3. Empfehlungen für Qualifizierungsinhalte
Folgende Inhalte sollten in einer Qualifizierungsmaßnahme mindestens berücksichtigt werden:
Theoretischer Teil
• Funktionsweise von GPS
• GPS-Anflugverfahren
• Datenbanken
Praktischer Teil
• Gerätebedienung einschließlich Nutzung der Datenbank
• Besonderheiten der Flugvorbereitung (u.a. RAIM-Prädiktion)
• Flugdurchführung
Mögliche Ausbildungsdetails sind beispielhaft im AC 0123 vom 29.05.97 von Transport Canada aufgeführt.Zusätzliche Informationen können auch von den Internetseiten des LBA unter https://www.lba.de/ abgerufen werden.

Auszug aus AC 0123 vom 29.05.97:

3. Flight Training
A minimum of two "stand-alone" GPS approaches must be flown to the prescribed minima for the approach. A missed approach must be flown following one of the approaches.!
The following training, checking and currency requirements apply to aircraft operated under CARs Part VII, Subpart 3 (Air Taxi) conducting single-pilot IFR GPS approaches where persons other than flight crew are carried. Before being assigned as the pilot-in-command (PIC) of a single-pilot IFR operation using GPS for instrument approaches, the following requirements shall be met:
(a) Within the preceding ninety days, and while under the direct supervision of a designated training pilot (see Note below), the pilot shall conduct a minimum of ten (10) GPS approaches:
i) five (5) of the approaches shall be conducted in actual or simulated instrument meteorological conditions (IMC) to the prescribed minima,
ii) three (3) of the approaches shall include a published missed approach of which at least two shall be conducted in actual or simulated IMC, and
iii) at least two (2) approaches shall be conducted using two (2) different initial approach waypoints (IAWPs);

Bitte auch folgende NfL beachten:
NfL II-95/97
Bekanntmachung über die Musterzulassung und Verwendung von Flächen-Nnavigationsausrüstung.
(hier u.a. “RAIM-Prediction-Outage-Times”)

F.d.R: Dieter Leusch
23. März 2004: Von Ralf Valerius an Dieter Leusch
Lieber Herr Leuch,

machen Sie einen Vorschlag ich bin dabei, vielleicht kann ja PuF dabei helfen diese Veranstaltung zu organisieren. Ich könnte mir als Veranstaltungsorte, Eggenfelden, Straubingen oder Donaueschingen vorstellen. Nur legen Sie bitte nicht den Termin in der Zeit von den Messen ILA und Oskosh.

MFG
Ralf Valerius
30. März 2004: Von Dieter Leusch an Ralf Valerius
Mal sehen, wenn J.Brill wieder "aufnahmebereit" ist-nach dem Umzug aus USA.......
D.Leusch

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang