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17. Januar 2025 08:05 Uhr: Von Rolf _PA46 an ingo fuhrmeister Bewertung: +2.00 [2]

Im Kern geht es darum, dass das Luftamt über die Anforderungen der LLV hinausgehen darf. In EDMA haben sie die Einhaltung der Lärmschutzwerte gemäß Anlage 2 der LLV zur Auflage für neue Stationierungen gemacht. Die unter den IASA Werten liegenden Werte der LLV für Kapitel 6 und 10 machen das für alte größere Twins unmöglich.

Die LLV selbst hat scheinbar eine bewegte juristische Vergangenheit. Klagen ginge wahrscheinlich, zumal die Formulierung des Luftamtes aus meiner nicht Juristen Sicht nicht eineindeutig ist. Aber der einfacherere Weg ist, die Malibu zu behalten, anstelle mich an den Behörden abzuarbeiten.


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